Der Verbandsgemeinderat hat auf Grund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungsverordnung die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:
§ 2 wird ersatzlos gestrichen.
§ 3 Abs. 1 und 2 werden neu gefasst:
(1) Der Verbandsgemeinderat bildet folgende Ausschüsse:
(2) Die Ausschüsse haben 7 Mitglieder und für jedes Mitglied bis zu 2Stellvertreter.
Der § 6 wird wie folgt neu gefasst:
(1) Die Verbandsgemeinde hat bis zu drei ehrenamtliche Beigeordnete.
(2) Für die Verwaltung der Verbandsgemeinde wird ein Geschäftsbereich gebildet, der vom Bürgermeister auf den Ersten Beigeordneten übertragen wird.
Im § 8 Abs. 1 werden die Worte „und des Ältestenrates“ gestrichen.
Es wird ein neuer Absatz 2 eingefügt:
(2) Ehrenamtliche Beigeordnete, denen ein bestimmter Geschäftsbereich übertragen ist, erhalten eine monatliche Aufwandsentschädigung in Höhe von 83 % des Höchstsatzes nach § 13 Abs. 2 Satz 3 KomAEVO zustehenden monatlichen Aufwandsentschädigung.
Die Satzung tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.
Hinweis auf die Rechtsfolge:
Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen.
Dies gilt nicht, wenn
Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.