| 1) | Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
| 2) | Geltungsbereich / Übersichtskarte |
1) | Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Der Ortsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und seine Veröffentlichung beschlossen.
Ziel der Planung:
Die Bauplätze des von der Ortsgemeinde Breitenheim entwickelten Neubaugebiets "Auf der Stay - In Staffel" sind mittlerweile vollständig veräußert, die Nachfrage nach Bauplätzen für den Eigenheimbau hält jedoch weiter an. Im Sinne einer nachhaltigen städtebaulichen Entwicklung und zur Befriedigung der bestehenden Nachfrage nach Wohnbauland, hat sich die Ortsgemeinde dafür entschieden, das im beigefügten Plan dargestellte Gebiet "In Staffel" einer Wohnbebauung zuzuführen.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf für das vorgenannte Gebiet mit Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung nebst Umweltbericht etc., in der Zeit von
Freitag, 18.07.2025 bis einschließlich Freitag, 03.09.2025
im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} (Menü) {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitplanverfahren einzusehen ist.
Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 016, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.30 Uhr) den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan – Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen –, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Eingaben wurden berücksichtigt:
Änderung den Textfestsetzungen
Aufnahme von Hinweisen zu/m
Redaktionelle / Nachrichtliche Ergänzungen
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden
Fachgutachten
| • | Umweltbericht als Teil der Begründung des Bebauungsplans |
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| (BBP Stadt- und Landschaftsplanung, Kaiserslautern, Juni 2025) |
| • | Fachbeitrag Naturschutz |
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| (BBP Stadt- und Landschaftsplanung, Kaiserslautern, Juni 2025) |
| • | Schalltechnische Untersuchung |
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| (Schalltechnisches Ingenieurbüro Pies, Boppard, November 2022) |
| • | Faunistisches Gutachten |
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| (Willigalla – Ökologische Gutachten, Mainz, November 2023) |
| • | Bodengutachten |
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| (tademu Beratung GmbH, Medard, Dezember 2019) |
Der Umweltbericht enthält u. a. Informationen zu folgenden Themen:
Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Vorgebracht wurden Hinweise zu folgenden Punkten:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach – 22.09.2022
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Öffentlichkeit (u.a. Naturschutzverbände, Anwohner, Jagdpächter, Landwirte).
2) Geltungsbereich / Übersichtskarte
Der Gesamtgeltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 1,27 ha.
Der Geltungsbereich des vorliegenden Bebauungsplans befindet sich am westlichen Siedlungsrand der Ortsgemeinde Breitenheim und grenzt unmittelbar an die Landesstraße L182. Der gesamte Geltungsbereich hat eine Größe von ca. 1,27 ha und beinhaltet die nachfolgenden Flurstücke in der Gemarkung Breitenheim:
Flur 15:
201/34
Flur 17:
188/1, 189/1, 190/1, 191/1, 191/8
Die genaue Lage des Plangebiets in der Ortsgemeinde Breitenheim ist dem nachfolgend abgedruckten Lageplan zu entnehmen.