Am 01. Juli ist die neue Richtlinie des Bundesministeriums für Wohnen, Stadtentwicklung und Bauwesen in Kraft getreten.
Hier ein kurzer Überblick:
Förderziel: Das Förderprogramm "Gewerbe zu Wohnen" unterstützt bei der Umwandlung von Büro- und Gewerberäumen und anderen Nichtwohnimmobilien zu neuem Wohnraum durch die Förderung von Umbau und Umnutzung im Bestand.
Konkret benannt werden leerstehende Gewerbeeinheiten in Innenstädten, aber auch alte Schulgebäude, die umgenutzt werden könnten.
Was ist förderfähig:
Förderung:
Wer ist antragsberechtigt:
Antragsberechtigt sind alle Investoren: natürliche oder juristische Personen (des öffentlichen oder privaten Rechts) sowie Personengesellschaften, auch Selbstnutzer.
Frist: 31.12.2026
Alle Informationen zum Förderprogramm finden Sie auf der Internetseite der KfW, indem Sie nach dem Suchbegriff „Gewerbe zu Wohnen“ suchen oder alternativ die Programmnummer 266 eingeben.