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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 29/2026
Löllbach
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Löllbach für die Haushaltsjahre 2026 - 2027 vom 09.07.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

Haushaltsjahr 2026 

Haushaltsjahr 2027

1. im Ergebnishaushalt

der Gesamtbetrag der Erträge auf 

330.300 €

318.600 €

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 

322.300 €

313.400 €

der Jahresüberschuss auf 

8.000 €

5.200 €

2. im Finanzhaushalt

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf 

26.100

23.100

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 

92.300 €

0 €

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 

128.300 €

1.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf 

-36.000 €

-1.000 €

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf 

9.900 €

-22.100 €

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt

für das Haushaltsjahr

2026

2027

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

35.000 €

0 €

zusammen auf

35.000 €

0 €

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden in den Haushaltsjahren 2026-2027 nicht veranschlagt.

§ 4 Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in der Einheitskasse wird festgesetzt auf 381.700 € für 2026 und 394.800 € für 2027.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Für die Haushaltsjahre

2026

2027

- Grundsteuer A auf

345 v. H.

345 v. H.

- Grundsteuer B auf

465 v. H.

465 v. H.

- Gewerbesteuer auf

380 v. H.

380 v. H.

Für die Haushaltsjahre

beträgt die Hundesteuer, für Hunde, die innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

2026

2027

- für den ersten Hund

30,00 €

30,00 €

- für den zweiten Hund

40,00 €

40,00 €

- für jeden weiteren Hund

50,00 €

50,00 €

- für den ersten gefährlichen Hund

300,00 €

300,00 €

- für den zweiten gefährlichen Hund

400,00 €

400,00 €

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

500,00 €

500,00 €

§ 6 Gebühren und Beiträge

- Entfällt -

§ 7 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum Vorvorjahr (voraussichtlich) 31.12.2024:

394.757

Voraussichtl. Stand des Eigenkapitals zum Vorjahr 31.12.2025:

403.157

Voraussichtl. Stand des Eigenkapitals zum Haushaltsjahr 31.12.2026:

411.157

Voraussichtl. Stand des Eigenkapitals zum Haushaltsjahr 31.12.2027:

416.357

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz liegen vor, wenn: 

a)

Aufwendungen im Ergebnishaushalt im Einzelfall einen Betrag von 5.000 € überschreiten.

b)

Auszahlungen im Finanzhaushalt im Einzelfall einen Betrag von 5.000 € überschreiten.

Ein erheblicher Jahresfehlbetrag gem. § 100 Abs. 4 i.V.m. § 98 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 100 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative GemO liegt vor, wenn: 

c)

Aufwendungen im Ergebnishaushalt im Einzelfall einen Betrag von 5.000 € überschreiten.

d)

Auszahlungen im Finanzhaushalt im Einzelfall einen Betrag von 5.000 € überschreiten.

§ 9 Deckungsfähigkeit

In Abweichung zu § 16 Abs. 1 GemHVO (gegenseitige Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt) werden die Personalaufwendungen der Kontengruppe 50 u. 51, die Sach- u. Dienstleistungen, Kontengruppe 52 sowie die sonstigen laufenden Aufwendungen der Kontengruppe 56 in den Teilhaushalten 1. u. 2 gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO als gegenseitig deckungsfähig erklärt.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

5.000 €

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
Ortsgemeinde Löllbach, 09.07.2026
gez. Thomas Helfenstein
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2026/2027 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Sie wurde gem. § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben/E-Mail vom 22.05.2026 angezeigt. Die erforderlichen Genehmigungen für 2026/2027 wurden erteilt.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 17.07.2026 bis 27.07.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Obertor 13, Zimmer 23, 55590 Meisenheim, öffentlich aus.

Hinweis auf die Rechtsfolge:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind.

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.