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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 29/2026
Breitenheim
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Haushaltssatzung der Ortsgemeinde Breitenheim für die Haushaltsjahre 2026 - 2027 vom 09.07.2026

Der Ortsgemeinderat hat auf Grund von § 95 Gemeindeordnung in der derzeit geltenden Fassung folgende Haushaltssatzung beschlossen:

§ 1 Ergebnis- und Finanzhaushalt

Festgesetzt werden:

1. im Ergebnishaushalt 

der Gesamtbetrag der Erträge auf

der Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 

der Jahresüberschuss auf

2. im Finanzhaushalt 

der Saldo der ordentlichen

Ein- und Auszahlungen auf 

die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 

die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Investitionstätigkeit auf  

der Saldo der Ein- und Auszahlungen

aus Finanzierungstätigkeit auf 

§ 2 Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite

Der Gesamtbetrag der vorgesehenen Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich ist, wird festgesetzt

für das Haushaltsjahr

2026

2027

zinslose Kredite auf

0 €

0 €

verzinste Kredite auf

0 €

0 €

zusammen auf

0 €

0 €

Es werden keine Kredite zur Finanzierung von Investitionen und Investitionsfördermaßnahmen für die Haushaltsjahr 2021-2022 vorgesehen.

§ 3 Gesamtbetrag der vorgesehenen Ermächtigungen

Verpflichtungsermächtigungen werden in den Haushaltsjahren 2026-2027 nicht veranschlagt.

§ 4 Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in der Einheitskasse

Der Höchstbetrag der Verbindlichkeiten zur Liquiditätssicherung in der Einheitskasse wird für das Hh-Jahr 2026 auf 203.800 € und für das Hh-Jahr 2027 auf  —  231.300 €.

§ 5 Steuersätze

Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden wie folgt festgesetzt:

Für die Haushaltsjahre

- Grundsteuer A auf

- Grundsteuer B auf

- Gewerbesteuer auf

Für die Haushaltsjahre

beträgt die Hundesteuer, für Hunde, die

innerhalb des Gemeindegebietes gehalten werden:

- für den ersten Hund

- für den zweiten Hund

- für jeden weiteren Hund

- für den ersten gefährlichen Hund

- für den zweiten gefährlichen Hund

- für jeden weiteren gefährlichen Hund

§ 6 Gebühren und Beiträge

- Entfällt -

§ 7 Eigenkapital

Stand des Eigenkapitals zum Vorvorjahr (voraussichtlich) 31.12.2024:

Voraussichtl. Stand des Eigenkapitals zum Vorjahr 31.12.2025:

Voraussichtl. Stand des Eigenkapitals zum Haushaltsjahr 31.12.2026:

Voraussichtl. Stand des Eigenkapitals zum Haushaltsjahr 31.12.2027:

§ 8 Über- und außerplanmäßige Aufwendungen und Auszahlungen

Erhebliche über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen gem. § 100 Abs. 1 Satz 2 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz liegen vor, wenn: 

a)

Aufwendungen im Ergebnishaushalt im Einzelfall einen Betrag von 5.000 € überschreiten.

b)

Auszahlungen im Finanzhaushalt im Einzelfall einen Betrag von 5.000 € überschreiten.

Ein erheblicher Jahresfehlbetrag gem. § 100 Abs. 4 i.V.m. § 98 Abs. 2 Nr. 1 i.V.m. § 100 Abs. 1 Satz 1 2. Alternative GemO liegt vor, wenn:

c)

Aufwendungen im Ergebnishaushalt im Einzelfall einen Betrag von 5.000 € überschreiten.

d)

Auszahlungen im Finanzhaushalt im Einzelfall einen Betrag von 5.000 € überschreiten.

§ 9 Deckungsfähigkeit

In Abweichung zu § 16 Abs. 1 GemHVO (gegenseitige Deckungsfähigkeit im Teilhaushalt) werden die Personalaufwendungen der Kontengruppe 50 u. 51, die Sach- u. Dienstleistungen, Kontengruppe 52 sowie die sonstigen laufenden Aufwendungen der Kontengruppe 56 in den Teilhaushalten 1. u. 2 gemäß § 16 Abs. 2 GemHVO als gegenseitig deckungsfähig erklärt.

§ 10 Wertgrenze für Investitionen

Investitionen oberhalb der Wertgrenze von 5.000 € sind einzeln im Teilfinanzhaushalt darzustellen.

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
Ortsgemeinde Breitenheim, 09.07.2026
gez. Michael Westenberger
Ortsbürgermeister

Hinweis:

Die vorstehende Haushaltssatzung für das Jahr 2026/2027 wird hiermit öffentlich bekanntgemacht.

Sie wurde gem. § 97 Abs. 1 GemO der Aufsichtsbehörde mit Schreiben/E-Mail vom 22.06.2026 angezeigt. Die erforderlichen Genehmigungen für 2026/2027 wurden erteilt.

Die Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen liegt zur Einsichtnahme vom 17.07.2026 bis 27.07.2026 während der allgemeinen Öffnungszeiten, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Obertor 13, Zimmer 23, 55590 Meisenheim, öffentlich aus.

Hinweis auf die Rechtsfolge:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen