Die Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Ortsgemeinde Meddersheim gehören (Jagdgenossinnen und Jagdgenossen), werden hiermit zu einer nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Meddersheim am Freitag, 09.02.2024, 19.00 Uhr in das Gemeindehaus (kleiner Sitzungssaal-Anbau) in Meddersheim, Naheweinstr. 15 eingeladen.
Tagesordnung:
| 1. | Begrüßung - Änderungswünsche zur Tagesordnung |
| 2. | Beratung und Beschluss zur Jagdverpachtung Bogen II Meddersheim ab dem 01.04.2024 |
| 3. | Verschiedenes |
Die an der Versammlung teilnehmenden Jagdgenossen werden gebeten, die Flächengröße ihrer Grundstücke (Eigenbesitz) vor Beginn der Versammlung anzugeben. Für Vertretungen müssen schriftliche Vollmachten vorgelegt werden.
Hinweis:
Nach der Satzung (§ 7) der Jagdgenossenschaft Meddersheim kann sich jeder Jagdgenosse durch:
| 1. | den Ehegatten, |
| 2. | einen Verwandten in gerader Linie, |
| 3. | eine von dem Vertretenen ständig beschäftigte Person oder |
| 4. | einen Jagdgenossen, der derselben Jagdgenossenschaft angehört, |
| 5. | eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. |
Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.