Wegen der positiven Erfahrungen der letzten beiden Jagdjahre kann die Verlängerung der Jagdscheine auch weiterhin auf dem Postweg erfolgen.
Zur Verlängerung benötigt die Untere Jagdbehörde der Kreisverwaltung das Jagdscheinheft, die Jagdhaftpflichtversicherung sowie ein aktuelles Passbild bei Neuerteilung eines Jagdscheines (bei vollem Jagdscheinheft). Der verlängerte Jagdschein wird mit einem Gebührenbescheid zurückgesandt.
Unabhängig, ob die Beantragung durch Abgabe der Unterlagen in der Kreisverwaltung oder auf dem postalischen Weg erfolgt, sind zeitliche Verzögerungen wegen der gesetzlich vorgeschriebenen Überprüfungen der persönlichen Zuverlässigkeit möglich. Die Kreisverwaltung kann erst nach der Bescheinigung der Zuverlässigkeit, die von anderen Behörden außerhalb der Kreisverwaltung zu erstellen ist, Jagdscheine verlängern.