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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 3/2024
Verbandsgemeinde
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Öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Nahe- Glan

Am Mittwoch, dem 24. Januar 2024 findet um 19:00 Uhr in den großen Sitzungssaal der Verbandsgemeinde Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eine öffentliche Sitzung des Verbandsgemeinderates der Verbandsgemeinde Nahe-Glan statt.

Tagesordnung:

- öffentlich -

1.

Einwohnerfragestunde

2.

Bekanntgabe einer Eilentscheidung gem. § 48 GemO

3.

Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2024 der Verbandsgemeindewerke Nahe-Glan für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeindewerke Bad Sobernheim und über die Entgelte im Wirtschaftsjahr 2024, Betriebszweige Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung für den Bereich der ehemaligen Verbandsgemeindewerke Bad Sobernheim

4.

Beratung und Beschlussfassung über den Wirtschaftsplan 2024 der Verbandsgemeindewerke Nahe-Glan für den Bereich des ehemaligen Eigenbetriebes der Verbandsgemeinde Meisenheim und über die Entgelte im Wirtschaftsjahr 2024, Betriebszweige Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung für den Bereich des ehemaligen Eigenbetriebes der Verbandsgemeinde Meisenheim

5.

Beratung und Beschlussfassung über die Erhebung von Vorausleistungen auf die laufenden Entgelte 2024 in den Bereichen Abwasserbeseitigung und Wasserversorgung

6.

Beratung und Beschlussfassung über die in der Zeit vom 09.01.2024 bis 22.01.2024 eingereichten Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung der Verbandsgemeinde Nahe-Glan nebst Haushaltsplan und Anlagen für das Jahr 2024

7.

Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und Anlagen der Verbandsgemeinde Nahe-Glan für das Jahr 2024

8.

Übertragung von Haushaltsermächtigungen aus dem Jahr 2023 in das Jahr 2024 gem. § 17 Gemeindehaushaltsverordnung

9.

Zukunft der Volkshochschule;

Abschluss einer Zweckvereinbarung mit der Stadt Kirn und VG Kirner Land

10.

Gesellschafterbeschluss zum Jahresabschluss der Wirtschaftsförderungsgesellschaft der VG Nahe-Glan mbH 2022

11.

Annahme von Spenden gem. § 94 Abs. 3 GemO

Hier: Sachspende für Feuerwehrhaus Löllbach (zur Ausbesserung Boden)

12.

Mitteilungen und Anfragen

Uwe Engelmann, Vorsitzender