Die Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Stadt Bad Sobernheim-Eckweiler gehören (Jagdgenossinnen und Jagdgenossen), werden hiermit zu zur nichtöffentlichen Versammlung der Jagdgenossenschaft Bad Sobernheim-Eckweiler am Donnerstag, 05.02.2026, 20.00 Uhr in das Gemeindehaus in Daubach eingeladen.
Tagesordnung:
Die an der Versammlung teilnehmenden Jagdgenossen werden gebeten, die Flächengröße ihrer Grundstücke vor Beginn der Versammlung anzugeben.
Für Vertretungen müssen schriftliche Vollmachten vorgelegt werden.
Hinweis:
Nach der Satzung der Jagdgenossenschaft Bad Sobernheim–Eckweiler kann sich jeder Jagdgenosse durch:
1. den Ehegatten oder Lebenspartner,
2. einen Verwandten in gerader Linie,
3. eine von dem Vertretenen ständig beschäftigte Person oder
4. einen Jagdgenossen, der derselben Jagdgenossenschaft angehört,
5. eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person
aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.
Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.