Die Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Ortsgemeinde Abtweiler gehören (Jagdgenossinnen und Jagdgenossen), werden hiermit zu einer nichtöffentlichen Versammlung am Dienstag, den 03.02.2026, 20:00 Uhr, Gemeindehaus in Abtweiler eingeladen.
| Tagesordnung | |
| 1. | Begrüßung –Änderungswünsche zur Tagesordnung |
| 2. | Geschäftsbericht 2025 – Beratung und Beschluss |
| 3. | Entscheidung über die Jagdnutzung ab 2027 |
| 4. | freihändige Vergabe der Jagdnutzung |
| 5. | Beratung und Beschlussfassung zur Verwendung des Reinertrags und der Rücklagen der Jagdgenossenschaft Abtweiler |
| 6. | Verschiedenes |
| Hinweis: Alle Teilnehmer legen bitte einen eigenhändig unterschriebenen aktuellen Flächennachweis vor. | |
| Nach der Satzung der Jagdgenossenschaft Abtweiler kann sich jeder Jagdgenosse durch | |
| 1. | den Ehegatten, |
| 2. | den Lebenspartner, |
| 3. | einen Verwandten in gerader Linie, |
| 4. | eine von dem Vertretenen ständig beschäftigte Person, |
| 5. | ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder |
| 6. | eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen. |
Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.