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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 3/2026
Abtweiler
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Jagdgenossenschaft Abtweiler

Die Eigentümer von Grundstücken, die zum gemeinschaftlichen Jagdbezirk der Ortsgemeinde Abtweiler gehören (Jagdgenossinnen und Jagdgenossen), werden hiermit zu einer nichtöffentlichen Versammlung am Dienstag, den 03.02.2026, 20:00 Uhr, Gemeindehaus in Abtweiler eingeladen.

Tagesordnung

1.

Begrüßung –Änderungswünsche zur Tagesordnung

2.

Geschäftsbericht 2025 – Beratung und Beschluss

3.

Entscheidung über die Jagdnutzung ab 2027

4.

freihändige Vergabe der Jagdnutzung

5.

Beratung und Beschlussfassung zur Verwendung des Reinertrags und der Rücklagen der Jagdgenossenschaft Abtweiler

6.

Verschiedenes

Hinweis: Alle Teilnehmer legen bitte einen eigenhändig unterschriebenen aktuellen Flächennachweis vor.

Nach der Satzung der Jagdgenossenschaft Abtweiler kann sich jeder Jagdgenosse durch

1.

den Ehegatten,

2.

den Lebenspartner,

3.

einen Verwandten in gerader Linie,

4.

eine von dem Vertretenen ständig beschäftigte Person,

5.

ein derselben Jagdgenossenschaft angehöriges volljähriges Mitglied oder

6.

eine die Grundfläche land-, forst- oder fischereiwirtschaftlich bewirtschaftende Person aufgrund schriftlicher Vollmacht vertreten lassen.

Mehr als drei Vollmachten darf kein Jagdgenosse in seiner Person vereinigen.

Heiko Bachmann
Jagdgenossenschaftsvorsitzender