Wichtig: Unabhängig von den unten genannten Fristen und Stichtagen gilt: Fahrerlaubnisinhaber, deren Geburtsjahr vor 1953 liegt, müssen den Führerschein erst bis zum 19. Januar 2033 umtauschen - unabhängig vom Ausstellungsjahr des Führerscheins.
Das Ausstellungsdatum des Kartenführerscheins ist auf der Vorderseite im Feld 4a eingetragen.
Für den Führerschein-Umtausch gelten in Deutschland gestaffelte Fristen. Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum ab dem 1. Januar 1999 gilt das Ausstellungsjahr des Führerscheins:
Diese Fristen sind bereits abgelaufen:
Bei Führerscheinen mit Ausstellungsdatum bis zum 31. Dezember 1998 war das Geburtsjahr des Fahrerlaubnis-Inhabers ausschlaggebend: