a) Auslegung
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.07.2023 den Entwurf des Flächennutzungsplans zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und seine öffentliche Auslegung beschlossen.
Ziel der Planung
Die Ortsgemeinde Odernheim plant die Aufstellung des Bebauungsplans „Am Kirchweg. Der Bedarf an Betreuungsplätzen für Kleinkinder steigt in den letzten Jahren in Odernheim wieder an. So lag die Zahl der unter 3-Jährigen im Jahr 2020 mit 55 Kindern um 40 % höher als noch fünf Jahre zuvor. Ähnliche Entwicklungen sind auch in der Entwicklung der Kinderzahlen zu beobachten, welche Kindertageseinrichtungen besuchen. Der Wert stieg hier bei den unter 3-Jährigen von 11 (2015) auf 17 (2020) beziehungsweise bei den 3 - bis 5-Jährigen von 42 (2015) auf 49 (2020). Auch vor dem Hintergrund der weiter steigenden Anforderungen an Kindertagesstätten besonders im Bereich der Ganztagsbetreuung, hat die Gemeinde Odernheim deshalb beschlossen, einen Kindergartenneubau zu realisieren. Die aktuell betriebene Kindertagesstätte „Lilliput“ soll durch den Neubau ersetzt werden. Der aktuelle Standort im Ortszentrum bietet zu wenig Platz, um notwendige Erweiterungen umzusetzen. Ebenso wenig bietet das Außengelände Möglichkeiten einer Weiterentwicklung. Der neue Standort soll in dieser Hinsicht ausreichend Raum bieten, eine moderne und nachfrageorientierte Einrichtung zu schaffen und gleichzeitig im Außenbereich mehr Vielfalt anbieten zu können.
Der Bebauungsplan ist derzeit nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt. Dieser ist folglich im Parallelverfahren fortzuschreiben.
Die Verbandsgemeinde führt für das o.g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch. In der Zeit von Freitag, 04.08.2023 bis einschließlich Freitag 15.09.2023 besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch, 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag, 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) den Entwurf des Flächennutzungsplans, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim Erdgeschoss, Zimmer 017, einzusehen.
Daneben können Planunterlagen auch zusätzlich im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de > Menü > Bauen und Wohnen > Bauleitplanung > aktuelle Bauleitverfahren, eingesehen werden
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim zu richten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Eingaben wurden berücksichtigt:
| • | Das Vorbehaltsgebiet Freizeit, Erholung und Landschaftsbild wird in der Begründung klarstellend konkretisiert. |
| • | Die geforderte Eingrünung bzw. Einbindung ins Landschaftsbild wird im Rahmen des Bebauungsplans berücksichtigt. |
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden
Fachgutachten
• | Umweltbericht (Enviro-Plan, Odernheim, 06/2023) - als Teil der Begründung des Flächennutzungsplans |
Der Umweltbericht enthält u. a. Informationen zu folgenden Themen:
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| • | Umweltauswirkungen |
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| - Boden |
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| - Fläche |
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| - Wasser |
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| - Klima / Luft |
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| - Pflanzen |
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| - Tiere |
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| - Biologische Vielfalt |
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| - Landschaftsbild, Erholung |
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| - Mensch und menschliche Gesundheit |
| • | Umweltprognose bei Nichtdurchführung der Planung |
| • | Umweltprognose bei Durchführung der Planung |
| • | Weitere Umweltauswirkungen (Prognose) |
Beschreibung der weiteren zu erwartenden erheblichen nachteiligen Umweltauswirkungen der Festsetzungen für das Vorhaben unter Berücksichtigung des allgemeinen Kenntnisstandes und der allgemein anerkannten Prüfungsmethoden
Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Vorgebracht wurden Hinweise zu folgenden Punkten:
| • | Hinweis auf Überflutung in überschwemmungsgefährdetem Gebiet (SGD Nord, 11.04.2023) |
| • | Hinweis, dass durch die Lage im Landschaftsschutzgebiet „Nahetal“ für eine Integration ins Landschaftsbild zu sorgen ist (Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Untere Naturschutzbehörde, 23.05.2023) |
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Öffentlichkeit (u.a. Naturschutzverbände, Anwohner, Jagdpächter, Landwirte). Vorgebracht wurden Hinweise und Anregungen zu folgenden Punkten:
| • | Hinweis auf Erhöhung der Verkehrsemissionen durch Lage der Kita am Ortsrand |
| • | Hinweis auf Bau der Kita in ein hochwassergefährdetes Gebiet |
| • | Hinweis auf Zunahme von Lärm und Emissionen durch Wegfall der Parkplätze im Kirchweg |
b) Geltungsbereich / Übersichtskarte
Das Plangebiet befindet sich nördlich der bestehenden Ortslage von Odernheim eingebettet zwischen den ehemaligen Gleisanlagen und entlang der touristisch genutzten Draisinenstrecke im Glantal. Das Plangebiet umfasst insgesamt eine Fläche von etwa 8.200 m². Das Plangebiet beinhaltet die folgenden Flurstücke innerhalb der Gemarkung Odernheim (jeweils Flur 0): Flurstück Nr. (vollständig): 1316/4 und Flurstück Nrn. (jeweils teilweise): 1180/4 (teilweise Parkplatz), 3018/46 (ehemalige Gleisanlagen), 1319/4, 1320/3, 1321/2, 1321/3, 1321/5, 1322, 1323, 1324, 1325, 1326, 1326/2 und 1327
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planurkunde zu entnehmen.