a) Auslegung
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.07.2023 den Entwurf des Flächennutzungsplans zur Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB gebilligt und seine öffentliche Auslegung beschlossen.
Ziel der Planung
Anlass für die 12. Änderung des derzeitig noch rechtsgültigen Flächennutzungsplans der ehem. Verbandgemeinde Bad Sobernheim, die zwischenzeitlich mit der Verbandsgemeinde Meisenheim zur Verbandsgemeinde Nahe-Glan fusioniert ist, ist das Ansinnen der Ortsgemeinde Staudernheim den Bereich um die VfL-Sporthalle zu Gunsten touristischer und freizeitorientierten Nutzungen umzugestalten. So hat die Ortsgemeinde Staudernheim, aufbauend auf der Entwicklungskonzeption „Tuchbleiche“ sich dafür ausgesprochen, eine städtebauliche Neuordnung in diesem Bereich vorzunehmen, um Stellplätze für Wohnmobilisten und ein Wochenendhausgebiet realisieren zu können. Die beabsichtigte Entwicklung entspricht jedoch nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim. Vor diesem Hintergrund hat die Ortsgemeinde Staudernheim die Verbandsgemeinde gebeten, das Areal entsprechend der laufenden Bebauungsplanung im Rahmen einer parallelen Flächennutzungsplanänderung gem. § 8 Abs. 3 BauGB anzupassen.
Die Verbandsgemeinde führt für das o.g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch. In der Zeit von Freitag, 04.08.2023 bis einschließlich Freitag 15.09.2023 besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch, 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 16.00 Uhr, Donnerstag, 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) den Entwurf des Flächennutzungsplans, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim Erdgeschoss, Zimmer 017, einzusehen.
Daneben können Planunterlagen auch zusätzlich im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de > Menü > Bauen und Wohnen > Bauleitplanung > aktuelle Bauleitverfahren, eingesehen werden
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Fachbereich 3 – Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim zu richten. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Eingaben wurden berücksichtigt:
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden
Fachgutachten
Der Umweltbericht enthält u.a. Informationen zu folgenden Themen:
Schutzgebiete und -objekte sowie schutzwürdige Biotope
Internationale Schutzgebiete (Natura 2000-Gebiete / Gebiete der Ramsar-Konvention), Nationale Schutzgebiete, wasserechtl. Schutzgebiete (Trinkwasser-, Mineralwasser- und Heilquellenschutzgebiete), gesetzlich geschützte und schutzwürdige Biotope (Biotope nach § 30 BNatSchG und § 15 LNatSchG, schutzwürdige Biotope, FFH-Lebensraumtypen)
Schutzgüter
Pflanzen und Tiere, Fläche, Boden, Wasser, Klima / Luft,, Landschaftsbild und Erholung, Kultur- und sonstige Sachgüter
Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Vorgebracht wurden Hinweise zu folgenden Punkten:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Öffentlichkeit (u.a. Naturschutzverbände, Anwohner, Jagdpächter, Landwirte). Vorgebracht wurden Hinweise und Anregungen zu folgenden Punkten:
b) Geltungsbereich / Übersichtskarte
Der Änderungsbereich befindet sich am nördlichen Siedlungsrand der Ortsgemeinde Staudernheim und hat eine Größe von ca. 1,4 ha. Die Fläche grenzt dabei im Norden an einen Deichschutzstreifen der Nahe, welcher dahinterliegend verläuft, an Wohnbebauung im Osten und Süden, sowie an Sportanlagen (hier: Sportplatz, Sporthalle) im Süden und Westen. Die Lage des Änderungsbereichs ist aus dem nachfolgend abgedruckten Lageplan ersichtlich. Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches ist der Planurkunde zu entnehmen.