Aus aktuellem Anlass weisen wir zum wiederholten Male auf die Bestimmungen der Satzung über die Benutzung des Marumparks in der Stadt Bad Sobernheim hin.
Hiernach sind gem. § 2 der Satzung Beschädigungen, Verunreinigungen und zweckentfremdete Nutzungen des Parks verboten und stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern bis zu 5.000 € geahndet werden können.
Zudem ist es verboten, sich nach 22 Uhr noch im Park aufzuhalten. Dies gilt insbesondere zum Schutz der Anwohner, deren Nachtruhe – wie in der Vergangenheit bereits des Öfteren geschehen – bis spät in die Nacht durch laute Musik und Geschrei gestört wird.
Aufgrund der rücksichtslosen Verunreinigungen sowie Lärmstörungen werden weiterhin, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, Kontrollen durch die örtliche Ordnungsbehörde und die Polizei erfolgen, mit der Folge, dass festgestellte Verstöße mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.