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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 31/2026
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Benutzung des Marumparks in der Stadt Bad Sobernheim

Aus aktuellem Anlass weisen wir zum wiederholten Male auf die Bestimmungen der Satzung über die Benutzung des Marumparks in der Stadt Bad Sobernheim hin.

Hiernach sind gem. § 2 der Satzung Beschädigungen, Verunreinigungen und zweckentfremdete Nutzungen des Parks verboten und stellen Ordnungswidrigkeiten dar, die mit Bußgeldern bis zu 5.000 € geahndet werden können.

Zudem ist es verboten, sich nach 22 Uhr noch im Park aufzuhalten. Dies gilt insbesondere zum Schutz der Anwohner, deren Nachtruhe – wie in der Vergangenheit bereits des Öfteren geschehen – bis spät in die Nacht durch laute Musik und Geschrei gestört wird.

Aufgrund der rücksichtslosen Verunreinigungen sowie Lärmstörungen werden weiterhin, insbesondere in den Abend- und Nachtstunden, Kontrollen durch die örtliche Ordnungsbehörde und die Polizei erfolgen, mit der Folge, dass festgestellte Verstöße mit empfindlichen Bußgeldern geahndet werden.

Örtliche Ordnungsbehörde
Verbandsgemeinde Nahe-Glan