a) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans
c) Geltungsbereich
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Verbandsgemeinderat Nahe-Glan hat in der Sitzung am 14.12.2022 die 14. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim beschlossen. Anlass für die 14. Änderung des derzeitig rechtsgültigen Flächennutzungsplans der Verbandgemeinde Bad Sobernheim, die zwischenzeitlich mit der Verbandsgemeinde Meisenheim zur Verbandsgemeinde Nahe-Glan fusioniert ist, ist das Ansinnen der Ortsgemeinde Langenthal zur Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Die Ortsgemeinde Langenthal unterstützt daher das Vorhaben in Zusammenarbeit mit dem Vorhabenträger zur Errichtung und zum Betrieb einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Neben einer praxisorientierten Anwendung der zur Verfügung stehenden Planungsinstrumente zur Förderung energieeffizienter Baulandentwicklung sieht sie in der Nutzung erneuerbarer Energien einen entscheidenden Faktor zur Gewährleistung einer zukunftsorientierten Energieversorgung und zur Reduktion des Ausstoßes von Treibhausgasen. Die Ortsgemeinde Langenthal beabsichtigt die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur Förderung von erneuerbaren Energien durch eine Freiflächenphotovoltaikanlage. Die Planungsfläche liegt im Bereich „Auf Peschet“ südlich der Ortslage Langenthal und ist über Feldwirtschaftswege erschlossen. Direkt angrenzend befinden sich größere, zusammenhängende Waldflächen sowie ein Basaltsteinbruch nördlich des Geltungsbereiches. Die Flächen werden derzeit überwiegend landwirtschaftlich genutzt und erstrecken sich insgesamt auf etwa 15 ha. Die beabsichtigte Entwicklung entspricht jedoch gegenwärtig nicht den Darstellungen des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Bad Sobernheim. Vor diesem Hintergrund hat die Ortsgemeinde Langenthal die Verbandsgemeinde gebeten, das Areal entsprechend dem laufenden Bebauungsplanungen im Rahmen einer parallelen Flächennutzungsplanänderung gemäß § 8 Abs. 3 BauGB anzupassen. Laut dem aktuell gültigen Flächennutzungsplan der VG Nahe-Glan (ehem. VG Bad Sobernheim) liegt die Fläche auf Flächen für die Landwirtschaft. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Sondergebietes für Photovoltaik zu schaffen sowie dem Entwicklungsgebot Rechnung zu tragen, soll der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung geändert werden. Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
b) Frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans
Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan führt für das o. g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch.
In der Zeit von Freitag, 11.08.2023 bis einschließlich Freitag, 22.09.2023 besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch, 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 16.00 Uhr, Donnerstag, 08.00 Uhr - 12.00 Uhr und 14.00 Uhr - 18.00 Uhr, Freitag, 08.00 Uhr - 12:30 Uhr) den Geltungsbereich des Bebauungsplanes, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, Erdgeschoss, Zimmer 017, einzusehen. Es wird darauf hingewiesen, dass während der Auslegungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind schriftlich, zur Niederschrift oder per E-Mail (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Fachbereich 3 - Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, zu richten. Daneben können Planunterlagen auch zusätzlich im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de > Menü > Bauen und Wohnen > Bauleitplanung > aktuelle Bauleitverfahren, eingesehen werden.
c) Geltungsbereich / Übersichtskarte
Das Plangebiet liegt im Bereich „Auf Peschet“ (innerhalb Flur 3) südlich der Ortslage Langenthal und umfasst eine Fläche von etwa 15 ha. Es liegt in unmittelbarer Nachbarschaft zu einem Basaltsteinbruch und Waldflächen.
Die Lage des Änderungsbereichs ist aus dem nachfolgend abgedruckten Lageplan ersichtlich: