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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 32/2024
Verbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen

a) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB)

b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans

c) Geltungsbereich / Übersichtskarte

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Nahe-Glan hat in der Sitzung am 26.04.2023 die 8. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Nahe-Glan für den Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Meisenheim beschlossen.

Anlass der o. g. 8. Fortschreibung ist der stetig voranschreitende Klimawandel und das Bestreben der Ortsgemeinde Callbach Planungsrecht für eine Photovoltaik-Freiflächenanlage (PV-FFA) im Außenbereich zu schaffen.

Der derzeit wirksame Flächennutzungsplan sieht jedoch keine Sonderbauflächen vor, welche für eine Entwicklung von Photovoltaik-Freiflächenanlagen zur Verfügung stehen.

Um in diesem Zusammenhang dem in § 8 Abs. 2 S. 1 BauGB formulierten Entwicklungsgebot eines Bebauungsplans aus dem Flächennutzungsplan Genüge zu tun, bedarf es daher einer Änderung des Flächennutzungsplans im sog. Parallelverfahren.

Da Teile des Plangebiets innerhalb eines Vorranggebietes für Landwirtschaft der Planungsgemeinschaft Rheinhessen-Nahe liegen, hat die Verbandsgemeinde hierzu bereits im Jahr 2021 (Beschluss Verbandsgemeinderat vom 26.05.2021) ein Zielabweichungsverfahren angestrengt. Mit Schreiben vom 09.03.2023 wurde dem Antrag auf Zielabweichung seitens der zuständigen Behörde stattgegeben.

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekanntgemacht.

b) Frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB zum Vorentwurf des Flächennutzungsplans

Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan führt für das o. g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch. Hiermit wird öffentlich bekanntgemacht, dass die Entwürfe der Planunterlagen in der Zeit von

Freitag, 09.08.2024 bis einschließlich Freitag, 13.09.2024

im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} Menü {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitverfahren einzusehen sind.

Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 017, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) die Entwürfe der Planunterlagen einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan - Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

c) Geltungsbereich/Übersichtskarte

Der Änderungsbereich umfasst ca. 14 ha und wird wie folgt abgegrenzt:

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
Fachbereich 3
Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen