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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 32/2024
Verbandsgemeinde
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Bauleitplanung des Planungsverbandes Konversionsmaßnahme Pferdsfeld, 4. Änderung des Bebauungsplans „Industriepark Pferdsfeld“; Öffentliche Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses

1) Beschluss des Bebauungsplans als Satzung gemäß § 10 BauGB

Der Planungsverband Konversionsmaßnahme Pferdsfeld hat am 24.06.2024 in öffentlicher Sitzung die 4. Änderung des Bebauungsplans „Industriepark Pferdsfeld“ gemäß § 10 Abs. 1 BauGB als Satzung beschlossen.

Der Verbandsvorsteher des Planungsverbandes Konversionsmaßnahme Pferdsfeld hat die als Satzung beschlossene Bebauungsplanänderung am 01.08.2024 ausgefertigt.

Das Plangebiet umfasst insgesamt elf Teilgeltungsbereiche. Diese konzentrieren sich vornehmlich auf den zentralen Teil des Industrieparks Pferdsfeld. Teilgeltungsbereich drei liegt südlich der anderen Bereiche mittig im ehemaligen Flugfeld. Sämtliche Teilgeltungsbereiche zusammen umfassen etwa 33,4 ha.

Die von der Planung betroffenen Flurstücke sind der Planzeichnung zu entnehmen.

2) Satzungstext

Planungsverband Konversionsmaßnahme Pferdsfeld

4. Änderung des Bebauungsplans

„Industriepark Pferdsfeld“

Satzung

Aufgrund des § 2 Abs. 1 Satz 1 und der §§ 9 und 10 des Baugesetzbuches (BauGB) i.d.F. der Bekanntmachung vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), in der derzeit geltenden Fassung, und des § 88 der Landesbauordnung (LBauO) für Rheinland-Pfalz vom 24.11.1998 (GVBl. S. 365), in der derzeit geltenden Fassung, sowie des § 24 Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz vom 31.01.1994 (GVBl. S. 153), in der derzeit geltenden Fassung, hat der Planungsverband Konversionsmaßnahme Pferdsfeld die 4. Änderung des Bebauungsplans „Industriepark Pferdsfeld“ am 24.06.2024 in öffentlicher Sitzung als Satzung beschlossen.

§ 1

Räumlicher Geltungsbereich

Das Plangebiet umfasst insgesamt elf Teilgeltungsbereiche. Diese konzentrieren sich vornehmlich auf den zentralen Teil des Industrieparks Pferdsfeld. Teilgeltungsbereich drei liegt südlich der anderen Bereiche mittig im ehemaligen Flugfeld. Sämtliche Teilgeltungsbereiche zusammen umfassen etwa 33,4 ha.

Die genaue Lage der Teilgeltungsbereiche ist jeweils der Planurkunde zu entnehmen.

§ 2

Bestandteile des Bebauungsplans

Bestandteil der Satzung sind die Planurkunde, die textlichen Festsetzungen und die Begründung nebst Umweltbericht.

§ 3

Inkrafttreten

Der Bebauungsplan tritt mit der öffentlichen Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Hinweise

a) Auf die Vorschriften des § 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie des Abs. 4 BauGB über die fristgerechte Geltendmachung etwaiger Entschädigungsansprüche für Eingriffe in eine zulässige Nutzung durch diesen Bebauungsplan wird hingewiesen.

b) Ferner wird auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen:

  1. eine nach § 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften,
  2. eine unter Berücksichtigung des § 214 Abs. 2 BauGB beachtliche Verletzung der Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplans und des Flächennutzungsplanes und
  3. nach § 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB beachtliche Mängel des Abwägungsvorganges

sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Bebauungsplans bzw. der Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.

c) Es wird auf § 24 Abs. 6 Gemeindeordnung hingewiesen:

„Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften dieses Gesetzes oder auf Grund dieses Gesetzes zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

  1. die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind, oder
  2. vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Gemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sachverhalts, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.“

3) Einsichtnahme

Der Bebauungsplan nebst textlichen Festsetzungen, Begründung und Umweltbericht wird ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, Fachbereich 3, EG, Zimmer 017, 55566 Bad Sobernheim während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 08.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 08.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Über den Inhalt des Bebauungsplanes wird auf Verlangen Auskunft gegeben.

4) Inkrafttreten

Der Bebauungsplan tritt mit dieser Bekanntmachung gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
Fachbereich 3
Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen