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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 33/2023
Verbandsgemeinde
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Rauchmelder retten Leben

Die Details der besonderen Regelung in Rheinland-Pfalz

In welchen Räumen sind Rauchmelder in Rheinland-Pfalz verpflichtend vorgeschrieben? Und wer ist für Einbau und Wartung zuständig? Alle Informationen zur Rauchmelder Vorschrift hier im Überblick:

Wie sind die Fristen zum Einbau von Rauchmeldern in Rheinland-Pfalz?

  • für Neu- und Umbauten: seit 23.12.2003

  • für Bestandsbauten: innerhalb der Übergangsfrist, jedoch spätestens bis 12.07.2012

Wo müssen Sie Rauchmelder anbringen?

  • In Schlafzimmern und Kinderzimmern

  • In allen Fluren in der Wohnung bzw. im Einfamilienhaus, über die Rettungswege ins Treppenhaus oder ins Freie führen, ist jeweils mindestens ein Rauchmelder zu installieren. In Einfamilienhäusern mit einem offenen Treppenraum gilt dieser auch als Fluchtweg und muss mit einem Melder auf jedem Stockwerk ausgestattet werden.

Wer muss Rauchmelder installieren?

  • der Eigentümer (bei selbstgenutztem und vermietetem Wohnraum)

Verantwortlich für die Rauchmelder Wartung (Betriebsbereitschaft):

  • Die Eigentümer sind auch für die Betriebssicherheit der Melder verantwortlich. Diese ist durch wiederkehrende Prüfungen und regelmäßige Instandsetzungen zu gewährleisten. Eine Übertragung der Wartung auf die Wohnungsnutzer (Mieter) muss vertraglich vereinbart werden.

  • Rauchmelder mit Q, Achten Sie beim Kauf auf das unabhängige Qualitätszeichen „Q“. Rauchmelder mit dem Q haben eine festverbaute 10-Jahres Batterie, sind nach festgelegten Standards geprüft und bieten damit eine hohe Sicherheit.

Quelle: https://www.rauchmelder-lebensretter.de/rauchmelderpflicht/rauchmelderpflicht-rheinland-pfalz/