Der Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2023 kann gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung durch die Einwohner während der allgemeinen Öffnungszeit, bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Obertor 13, Meisenheim, Zimmer 23, eingesehen werden. Außerdem stehen die 1. Nachtragshaushaltssatzung für das Jahr 2023 mit dem Nachtragshaushaltsplan und seinen Anlagen im Internet unter www.vg-nahe-glan.de zur Einsichtnahme bereit. Vorschläge zum Entwurf der 1. Nachtragshaushaltssatzung, des Nachtragshaushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Obertor 13, 55590 Meisenheim, durch die Einwohner schriftlich eingereicht werden. Der Verbandsgemeinderat wird rechtzeitig vor seinem Beschluss über die Haushaltssatzung die während dieser Frist eingegangenen Vorschläge in öffentlicher Sitzung behandeln und darüber entscheiden.