| 1) | Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
| 2) | Geltungsbereich / Übersichtskarte |
| 1) | Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
Der Ortsgemeinderat Hundsbach hat in seiner Sitzung am 03.06.2025 den Entwurf des Bebauungsplans gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und seine Veröffentlichung beschlossen.
Ziel der Planung:
Die Ortsgemeinde Hundsbach möchte den südlich des Siedlungsgebiets ansässigen Gewerbestandort sichern und an dieser Stelle weitere Entwicklungsmöglichkeiten gewähren. Der Gewerbestandort ist durch einen Holzverarbeitungsbetrieb geprägt, welcher am Standort in neuere Infrastrukturen investieren möchte. Neben der Befestigung von bestehenden Wegen, soll zudem die Möglichkeit geschaffen werden bestehende Gebäude zu erweitern bzw. neue zu errichten. Durch die Planung sollen diese Investitionen einerseits ermöglicht, andererseits auch städtebaulich gesichert und gesteuert werden.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf für das vorgenannte Gebiet mit Planzeichnung, Textfestsetzungen und Begründung nebst Umweltbericht etc., in der Zeit von
Freitag, 15.08.2025 bis einschließlich Freitag, 26.09.2025
im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} (Menü) {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitplanverfahren einzusehen ist.
Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 016, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.30 Uhr) den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan – Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen –, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Eingaben wurden berücksichtigt:
Änderungen im/am Geltungsbereiches
Änderung der Textfestsetzungen
Änderung der Begründung
Aufnahme von Hinweisen zu/m
Redaktionelle / Nachrichtliche Ergänzungen
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden
Fachgutachten
Der Umweltbericht enthält u. a. Informationen zu folgenden Themen:
| • | Allgemeines zur Planung | ||
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| • | Gewerbeerweiterung eines bestehenden Sägewerks südlich von Hundsbach. | |
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| • | Bisherige Nutzung: teilversiegelt, Lagerflächen, Gebäude. | |
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| • | Geplante GRZ: max. 0,8 -{{gt}} zusätzliche Versiegelung ca. 5400 m². | |
| • | Umweltrelevante Schutzgüter und Auswirkungen | ||
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| • | Fläche | |
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| - | Vorbelastung durch bestehende Nutzung. |
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| - | Weitere Versiegelung geplant. |
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| - | Geringe zusätzliche Belastung da bereits gewerblich genutzt. |
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| • | Boden | |
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| - | Böden mit mittlerem bis hohem Ertragspotenzial. |
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| - | Erhebliche Beeinträchtigung durch dauerhaftes Versiegeln. |
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| - | Kein Vorkommen kulturhistorisch bedeutsamer Böden. |
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| • | Wasser | |
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| - | Keine Oberflächengewässer im Plangebiet, nächstes 541 m entfernt. |
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| - | Keine Wasserschutz- oder Überschwemmungsgebiete betroffen. |
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| - | Versiegelung führt zu reduzierter Grundwasserneubildung, empfohlen wird die Minimierung durch Dachbegrünung und versickerungsfähige Beläge. |
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| • | Luft und Klima | |
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| - | Geringe zusätzliche Beeinträchtigung. |
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| - | Keine klimatisch belasteten Siedlungsbereiche betroffen. |
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| - | Mikroklimatische Veränderungen durch Versiegelung von geringer Relevanz. |
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| • | Pflanzen | |
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| - | Keine geschützten Arten oder FFH-Lebensraumtypen vorhanden. |
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| - | Verlust geringwertiger Biotope und Einzelbäume und Gehölze mit mittlerer Wertigkeit. |
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| - | Teilwiese Gehölzerhalt und –nachpflanzung vorgesehen. |
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| • | Tiere | |
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| - | Keine wertgebenden Habitate. |
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| - | Vorkommen vorwiegend störungstoleranter Arten. |
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| - | Geringes Konfliktpotenzial bei Vögeln und Fledermäusen. |
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| - | Keine relevanten FFH-Arten im Gebiet. |
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| • | Biologische Vielfalt | |
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| - | Geringe Vielfalt durch intensive Vornutzung. |
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| - | Erhalt der Gehölze trägt zur Stabilisierung bei. |
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| • | Landschaftsbild und Erholung | |
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| - | Gebiet bereits optisch vorbelastet. |
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| - | Eingrünung am Gebietsrand vorgesehen. |
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| - | Radweg „Schinderhannes-Glan-Tour“ bleibt nutzbar. |
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| • | Mensch und Gesundheit | |
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| - | Keine zusätzlichen erheblichen Belastungen durch Lärm oder Luftschadstoffe. |
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| - | Bestehende Belastung durch Sägewerkbetrieb bleibt bestehen. |
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| • | Kultur und Sachgüter | |
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| - | Keine bekannten Kulturdenkmäler betroffen. |
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| - | Vorsorglicher Hinweis auf Denkmalschutz bei Bodeneingriffen. |
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| • | Schutzgebiete | |
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| - | Keine Schutzgebiete direkt betroffen. |
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| - | Nächstgelegen: VSG „Nahetal“ in 3 km und NSG „Ringberg“ in 1,4 km |
| • | Vermeidung, Ausgleich und Kompensation | ||
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| • | Erhalt und Ergänzung von Gehölzen. | |
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| • | Begrenzung der Versiegelung über Grundflächenzahl. | |
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| • | Dachbegründung, versicherungsfähige Beläge, Eingrünung zur Landschaftseinbindung. | |
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| • | Artenschutz durch zeitliche Steuerung von Eingriffen. | |
Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange.
Vorgebracht wurden Hinweise zu folgenden Punkten:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach – 01.11.2022
2) Geltungsbereich / Übersichtskarte
Der Gesamtgeltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 1,5 ha.
Der Geltungsbereich befindet sich südlich des Siedlungskörpers von Hundsbach und schließt direkt an zwei befestigte Wirtschaftswege an. Das Gebiet ist über den Strieder Weg aus der Ortslage Hundsbach zu erreichen. Die überplanten Flurstücke liegen alle innerhalb der Flur 8 der Gemarkung Hundsbach.
Der Geltungsbereich besteht aus den folgenden Flurstücken, die alle fast vollständig im Plangebiet liegen:
Flurstücknummern: 91, 92, 93, 125/1, 125/2 und 145 (tlw.).
Die genaue Lage des Plangebiets in der Ortsgemeinde Hundsbach ist dem nachfolgend abgedruckten Lageplan zu entnehmen.