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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 34/2022
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Wasserentnahme verboten

Unterlassen von Wasserentnahmen aus Bachläufen zur Bewässerung von Grün- und Gartenanlagen

Aufgrund der aktuellen Wetterlage und der seit Wochen anhaltenden Trockenheit, beobachten wir, dass kleine Bäche trocken liegen und große wenig Wasser führen. Die regenarme Sommerzeit macht nicht nur den heimischen Gärten zu schaffen, sondern auch unseren Gewässern. Schon bei Niedrigwasserstand und fehlender Beschattung ist der Lebensraum von Fischen und anderen wildlebenden Tieren und Pflanzen in den Gewässern durch die heißen Sommertage und die regenarme Zeit bedroht bzw. kann auch zerstört werden.

Grundsätzlich ist an natürlichen oberirdischen Gewässern die Wasserentnahme durch das Schöpfen mit Handgefäßen gemäß § 22 Abs. 1 Nr. 1 Landeswassergesetz von Rheinland-Pfalz (LWG) i.V.m. § 25 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) erlaubt.

Gerade in der lang anhaltenden Trockenzeit wird hiervon vielfach Gebrauch gemacht, um private Grün- und Gartenanlagen zu bewässern.

Aufgrund der aktuell prekären Lage, wird die Bevölkerung eindringlich gebeten, von diesem Gemeingebrauch Abstand zu nehmen und die Wasserentnahmen an den Bächen zu unterlassen, in denen sich noch Wasser befindet.

Grundsätzlich ist das Entnehmen von Wasser aus oberirdischen Gewässern mittels Pumpe verboten und ist zu unterlassen!

Wir bitten die Bevölkerung um Beachtung und verantwortungsvolles Handeln in Form von Unterlassen!

Vielen Dank.

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
Fachbereich -Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen-