Winzer in Rheinland-Pfalz können vom 15. bis 30. September 2025 einen zusätzlichen Antragszeitraum zur Beantragung von Beihilfen für die Umstrukturierung und Umstellung von Rebflächen ab dem Pflanzjahr 2026 nutzen.
Mit dem zusätzlichen Antragsverfahren erhalten die Winzer die Möglichkeit, mit Rodeerlaubnis die Flächen im Winter zu räumen. Sie sichern sich damit die Option, in späteren Jahren – wenn die Marktlage entspannter ist – mit finanzieller Förderung neu zu pflanzen. Zudem wird so verhindert, dass ungenutzte Rebflächen verwildern und ein Risiko für Schädlinge und Pilzkrankheiten darstellen, was die Pflege benachbarter Weinbauparzellen erschweren könnte.
Es wird empfohlen, für die Antragstellung das Weininformationsportal der Landwirtschaftskammer (WIP) zu nutzen. Darüber hinaus können die benötigten Antragsformulare und das Merkblatt auch über die Internetseite des Ministeriums für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau Rheinland-Pfalz (https://mwvlw.rlp.de/themen/weinbau/foerderung/umstrukturierung) abgerufen werden.
Alle weiteren Details sowie spezifische Bedingungen zur Antragstellung und Förderung sind im Merkblatt enthalten, das ebenfalls über die Internetseite des Ministeriums zum Download bereitsteht.