Die Verbandsgemeindeverwaltung weist darauf hin, dass die Nutzung der im Gebiet der Verbandsgemeinde aufgestellten Altglascontainer ausschließlich zu den gesetzlich zulässigen Zeiten erfolgen darf.
Nach den geltenden immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen in Rheinland-Pfalz ist der Einwurf von Altglas nur werktags in der Zeit von 7:00 Uhr bis 20:00 Uhr erlaubt.
An Sonn- und Feiertagen ist die Benutzung der Altglascontainer nicht gestattet.
Wir bitten alle Bürgerinnen und Bürger, diese Einwurfzeiten im Interesse der Anwohnerinnen und Anwohner sowie zur Vermeidung von Lärmbelästigungen unbedingt einzuhalten.
Außerhalb der zulässigen Zeiten abgestelltes Glas oder sonstige Abfälle an den Containerstandorten stellen eine unzulässige Ablagerung dar und sind zu unterlassen.
Die Verbandsgemeindeverwaltung bedankt sich für Ihr Verständnis und Ihre Rücksichtnahme.