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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 36/2025
Hundsbach
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Genehmigung eines Grundstücksrechtsgeschäftes

Registernummer: 279

Über die Genehmigung der Veräußerung / des Tausches der/des nachstehenden Grundstücke(s) ist nach dem Grundstücksverkehrsgesetz zu entscheiden:

Gemarkung:

Hundsbach

Gewann:

In Langedich

Nutzungsart:

landwirtschaftsliche Fläche

Fläche insgesamt:

0,6457 ha

Landwirte, Winzer oder Forstwirte, die zur Aufstockung Ihres Betriebes am Erwerb des Grundstückes bzw. der Grundstücke interessiert sind, müssen ihr Erwerbsinteresse bis spätestens 10 Tage ab Erscheinen des Mitteilungsblattes bei der Kreisverwaltung Bad Kreuznach, Referat 81, Postfach 1861, 55508 Bad Kreuznach, schriftlich bekunden.