| Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum | 67655 Kaiserslautern, 24.08.2026 |
| DLR Westpfalz | Fischerstraße 12 |
| Abteilung Landentwicklung und Ländliche Bodenordnung | Telefon: 0631-36740 Telefax: 0631-3674255 |
| Vereinfachtes Flurbereinigungsverfahren Finkenbach-Gersweiler (Ortslage) | Internet: www.dlr.rlp.de |
| Aktenzeichen: 21636-HA11.5. |
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gemäß § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG)
I. Feststellung des Abschlusses des Vereinfachten Flurbereinigungsverfahrens Finkenbach-Gersweiler (Ortslage)
Die Flurbereinigungsbehörde schließt hiermit das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren Finkenbach-Gersweiler (Ortslage) durch folgende Feststellung ab:
| 1. | Die Ausführung nach dem Flurbereinigungsplan ist bewirkt. |
| 2. | Den Beteiligten stehen keine Ansprüche mehr zu, die im Vereinfachten Flurbereinigungsverfahren hätten berücksichtigt werden müssen. |
| 3. | Die Aufgaben der Teilnehmergemeinschaft sind abgeschlossen. |
II. Hinweise
Mit der Zustellung der unanfechtbaren Schlussfeststellung an die Teilnehmergemeinschaft ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet.
Gründe
Die Voraussetzungen für die Schlussfeststellung nach § 149 Flurbereinigungsgesetz (FlurbG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16.03.1976 (BGBl. I Seite 546), in der jeweils geltenden Fassung liegen vor.
Die Ausführung des Flurbereinigungsplanes ist in tatsächlicher und rechtlicher Hinsicht bewirkt. Insbesondere sind alle Anträge, Widersprüche und Klagen der Beteiligten erledigt.
Das Grundbuch und das Liegenschaftskataster wurden nach den Ergebnissen der Bodenordnung berichtigt.
Die neu geschaffenen gemeinschaftlichen und öffentlichen Anlagen sind erstellt und dem jeweils Unterhaltungspflichtigen in die Unterhaltung übergeben worden.
Aufgaben, die die Teilnehmergemeinschaft noch zu erfüllen hätte, sind nicht bekannt.
Die Kasse der Teilnehmergemeinschaft wurde am 17.08.2026 ordnungsgemäß abgeschlossen. Der verbleibende Restkassenbestand wird nach Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung der Ortsgemeinde Finkenbach-Gersweiler insbesondere zur Unterhaltung der neu geschaffenen gemeinschaftlichen landespflegerischen Anlagen, sowie der übrigen neu geschaffenen gemeinschaftlichen Anlagen zweckgebunden übergeben und die Kasse aufgelöst.
Mit der Unanfechtbarkeit der Schlussfeststellung ist das Vereinfachte Flurbereinigungsverfahren beendet und die Teilnehmergemeinschaft erloschen.
Rechtsbehelfsbelehrung
Gegen diese Anordnung kann innerhalb eines Monats nach der Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch kann
| 1. | schriftlich oder zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz, Fischerstraße 12, 67655 Kaiserslautern oder |
| 2. | zur Niederschrift beim Dienstleistungszentrum Ländlicher Raum DLR Westpfalz Außenstelle |
| Neumühle 8, 67728 Münchweiler/Alsenz |
| 3. | Schriftlich oder zur Niederschrift bei der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), Willy-Brandt-Platz 3, 54290 Trier |
| 4. | oder in elektronischer Form nach § 3 a Abs. 2 des Verwaltungsverfahrensgesetzes, schriftformersetzend nach § 3 a Abs. 3 des Verwaltungsverfahrensgesetzes und § 9 a Abs. 5 des Onlinezugangsgesetzes erhoben werden. |