a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
c) Geltungsbereich / Übersichtskarte
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses
Der Ortsgemeinderat Becherbach hat in seiner Sitzung am 04.12.2023 die Aufstellung des Bebauungsplans „Erweiterung Alter Wingert“ im Regelverfahren beschlossen.
Ziel der Planung:
Aufgrund ihrer Größe kommt der Ortsgemeinde Becherbach lokal eine besondere Bedeutung in der Bereitstellung von Wohnraum zu. Die Ortsgemeinde Becherbach möchte deshalb und zur Steigerung der Attraktivität für junge Menschen weiteren Wohnraum schaffen. Zugleich sollen bereits ortsansässige Bewohner die Möglichkeit erlangen, innerhalb der Gemeinde ihr eigenes Grundstück zu erwerben und zu bebauen. Die Ortsgemeinde möchte damit der Entwicklung, dass die Gesamtbevölkerung seit 2000 von 1.005 Einwohner auf 827 Einwohner 2022 stark zurückgegangen ist entgegenwirken. Zugleich hat sich der Anteil der Bevölkerungsgruppen im gleichen Zeitraum stark verändert. Im Jahr 2000 waren fast 23 % der Einwohner jünger als 20 Jahre sowie 19 % 65 Jahre oder älter. Zum Jahr 2022 hat sich dieses Verhältnis stark verschoben, sodass zuletzt nur noch 16,4 % der Altersgruppe unter 20 jedoch 28,4 % der Altersgruppe 65 oder älter angehörten. Durch diese Bevölkerungsverschiebungen sind die lokalen Infrastrukturen bedroht. Das geplante Baugebiet soll die Attraktivität der Ortsgemeinde und der Region für junge Eigenheimsuchende erhöhen und somit eine nachhaltige, gemischte und vielfältige Bevölkerung für die Ortsgemeinde Becherbach und den Nahbereich Meisenheim sichern und so auch die Region insgesamt stärken.
Zur Schaffung des attraktiven Wohnraums soll deshalb der Bebauungsplan „Erweiterung Alter Wingert“ aufgestellt werden. Durch den Bebauungsplan sollen überwiegend Ein- und Zweifamilienhäuser realisiert werden können.
Der Beschluss des Ortsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
b) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB Der Ortsgemeinderat Becherbach hat in seiner Sitzung am 04.12.2023 die Durchführung der frühzeitigen Unterrichtung nach § 3 Abs. 1 BauGB beschlossen.
Ziel der Planung:
Siehe Punkt a).
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf für das vorgenannte Gebiet mit Planentwurf, Textfestsetzungen und Begründung nebst Umweltbericht, in der Zeit von
Freitag, 13.09.2024 bis einschließlich Freitag, 18.10.2024
im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} Menü {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitverfahren einzusehen sind.
Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 017, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.30 Uhr) die Entwürfe der Planunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan – Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen –, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
c) Geltungsbereich / Übersichtskarte
Das Plangebiet liegt in der Gemarkung Becherbach innerhalb der gleichnamigen Ortsgemeinde.
Durch das Plangebiet werden auf 1,05 ha insgesamt elf Flurstücke vollständig überplant. Flur 0, Parzellen: 4164/1, 4164/2, 4165, 4166, 4167, 4168, 4169, 4170 (Weg), 4171/2, 4171/1 und 4174/1 (Weg).
Die genaue Abgrenzung ergibt sich aus der Planzeichnung, welcher den Unterlagen der frühzeitigen Beteiligung beiliegt.