Aus gegebenem Anlass möchten ich auf die Einhaltung der geltenden Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung beim Halten von Hunden auf öffentlichen Straßen und in öffentlichen Anlagen hinweisen.
Hiernach sind Hunde auf öffentlichen Straßen innerorts stets angeleint zu führen. Auch auf der öffentlichen Fläche am Gemeindezentrum sind Hunde anzuleinen, zumal dort viele Kinder täglich in den Kindergarten und in die Sporthalle gehen. Immer wieder muss ich am Gemeindezentrum die Hinterlassenschaften der Hunde entfernen. Daher nochmals meine Bitte, lasst eure Hunde im Dorf nicht frei laufen und entfernt die Häufchen euerer Hunde!