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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 37/2026
Verbandsgemeinde
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16. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nahe-Glan (ehemals VG Bad Sobernheim); Siedlungsentwicklung Bärweiler

1) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

2) Geltungsbereich / Übersichtskarte

1) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 26.08.2026 den Entwurf des Flächennutzungsplans gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und seine Veröffentlichung beschlossen.

Ziel der Planung:

Ziel der Flächennutzungsplanänderung ist die Entwicklung eines Lagerplatzes. Im Rahmen der verbindlichen Bauleitplanung wird hierzu ein Lagerplatz in einem vorhabenbezogenen Plan festgesetzt. Die Anpassung des FNP ist erforderlich, um einem ortsansässigen Unternehmen die Erweiterung eines genehmigten Lagerplatzes zu ermöglichen.

Um auf der Ebene vorbereitenden Bauleitplanung die notwendigen Voraussetzungen zur Einhaltung des Entwicklungsgebotes zu schaffen, ist diese Teilfortschreibung zwingend notwendig.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Flächennutzungsplanentwurf für die zuvor beschriebene Fortschreibung mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht samt Anlagen, in der Zeit von

Freitag, 11.09.2026 bis einschließlich Freitag, 16.10.2026

im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de > (Menü) > Bauen und Klimaschutz > Bauleitplanung > aktuelle Bauleitplanverfahren einzusehen sind.

Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 016, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.30 Uhr) den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per E-Mail (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan – Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen –, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Eingaben wurden berücksichtigt:

Aufnahme von Hinweisen zu/m bzw. redaktionelle / nachrichtliche Ergänzungen

•

Berücksichtigung und Sicherung vorhandener Wasser- und Schmutzwasserleitungen im Plangebiet

•

Art der Flächendarstellung im Flächennutzungsplan

•

Prüfung und Berücksichtigung von Standortalternativen

•

Hinweisen aus landeskultureller und bodenordnerischer Sicht

•

Hinweis auf archäologische Belange, insbesondere zu Meldepflichten beim Auftreten archäologischer Funde und zur weiteren Beteiligung der zuständigen Fachbehörde

•

Hinweise aus brandschutztechnischer Sicht, insbesondere zu Zufahrten, Wendemöglichkeiten, Feuerwehraufstellflächen und Löschwasserversorgung

Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden

Fachgutachten

•

Umweltbericht und Begründung

(Stadt-Land-plus GmbH, Boppard-Buchholz, August 2026)

•

Biotop- und Nutzungstypen

Der Umweltbericht enthält u. a. Informationen zu folgenden Themen:

•

Standort, Art, Umfang und Flächenbedarf der Planung einschließlich externer Ausgleichsflächen

•

Ziele des Umweltschutzes aus Fachgesetzen und Fachplanungen sowie deren Berücksichtigung in der Planung

•

Bestand und Bewertung des derzeitigen Umweltzustands der Schutzgüter Mensch und menschliche Gesundheit, Kultur- und Sachgüter, Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft/Klima, Landschaft und Erholung sowie der Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern

•

voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Durchführung und Nichtdurchführung der Planung

•

Auswirkungen der Planung insbesondere durch Flächeninanspruchnahme, Versiegelung, mögliche Schadstoffeinträge, Lärm-, Staub- und Abgasemissionen, Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Klima/Luft, Landschaftsbild und Erholung

•

Informationen zu Schutzgebieten, Biotopen und angrenzenden umweltrelevanten Bereichen

•

Angaben zu Abfällen, Emissionen, Unfall- und Katastrophenrisiken, Starkregen-/Sturzflutgefährdung, Klimawirkungen und zur Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels

•

Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich nachteiliger Umweltauswirkungen

•

Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten

•

allgemeinverständliche Zusammenfassung des Umweltberichts

Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit:

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Vorgebracht wurden Hinweise zu folgenden Punkten:

•

Hinweise zum regionalen Biotopverbund sowie Bedenken gegen die Erweiterung des Änderungsbereichs in nördliche Richtung wegen möglicher Beeinträchtigungen des Arten- und Biotopschutzes

•

Hinweise zur Lage und Eignung der vorgesehenen Ausgleichsfläche sowie zur Anforderung, den Biotopverbund durch Ausgleichsmaßnahmen möglichst weiterzuentwickeln

•

Hinweise zur Oberflächenwasserbeseitigung, insbesondere zur Versickerung bzw. geordneten Ableitung unverschmutzten Niederschlagswassers

•

Hinweise zur Starkregenvorsorge und zu möglichen Gefährdungen durch Sturzfluten

•

Hinweise auf eine überflutungsangepasste Bauweise, das Freihalten von Abflussrinnen sowie die Berücksichtigung geeigneter Maßnahmen zur schadlosen Wasserableitung

•

Hinweise aus wasserwirtschaftlicher und bodenschutzrechtlicher Sicht

2) Geltungsbereich / Übersichtskarte

Das Plangebiet liegt am südwestlichen Ortsrand in der Talaue des Auerbachs. Verkehrsmäßig wird das Plangebiet über die Hauptstraße (L 375) und die hiervon in nördlicher Richtung abzweigende Gemeindestraße „Langensteinblick“ erschlossen.

Das Plangebiet (ohne die Ausgleichsfläche) hat eine Größe von ca. 0,44 ha und wird in Teilen bereits als Lagerplatz für Erdmaterialien, Schotter, Sand u. dgl. genutzt. Im nördlichen Geltungsbereich schließen sich eine Erdmiete sowie Wiesenflächen an.

Das flach in nordöstlicher Richtung geneigte Plangebiet liegt in einer Höhe zwischen 300,85 und 295,87 m ü. NHN. Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke der Flur 18 in der Gemarkung Bärweiler: 124/1 (tlw.), 124/2, 124/3 (tlw.), 125/2 (tlw.).

Die genaue Lage des Plangebiets in der Ortsgemeinde Bärweiler ist dem nachfolgend abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

 

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
- Fachbereich 3 - Bauen