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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 39/2023
Bad Sobernheim
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1. Änderung des Bebauungsplans „Kleinmühler Wiesen“; beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB;

Beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 a BauGB

Öffentiche Bekanntmachung

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

b) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

c) Geltungsbereich / Übersichtskarte

a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses

Der Stadtrat Bad Sobernheim hat in seiner Sitzung am 10.05.2023 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Kleinmühler Wiesen“ beschlossen.

Ziel der Planung:

Die Stadt Bad Sobernheim hat im Jahr 2001 den Bebauungsplan „Kleinmühler Wiesen“ aufgestellt. Der Bebauungsplan wurde durch die Veröffentlichung vom 10.01.2002 rechtskräftig. Im Laufe der Jahre hat sich auf der Fläche eine Minigolfanlage und eine gastronomische Nutzung mit den zugehörigen Stellplätzen entwickelt. Aufgrund dieser Nutzungen hat sich die Gastronomie auch in die Freiflächen entwickelt. Um eine weitere Entwicklung der Außengastronomie zu ermöglichen und somit die Attraktivität des Naherholungsstandorts insbesondere im Sommer weiter zu erhöhen, soll der Bebauungsplan gemäß § 1 Abs. 3 i. V. m. Abs. 8 BauGB geändert werden. Das Verfahren soll als Bebauungsplan der Innenentwicklung nach § 13a BauGB durchgeführt werden.

Der Beschluss des Stadtrates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

b) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Stadtrat Bad Sobernheim hat in seiner Sitzung am 18.09.2023 die öffentliche Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel der Planung:

Siehe Punkt a).

Es wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB angewendet. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen werden kann.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf für das vorgenannte Gebiet mit Planentwurf, Textfestsetzungen und Begründung, in der Zeit von Freitag, 06.10.2023 bis einschließlich Dienstag, 14.11.2023, im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de > (Menü) > Bauen und Wohnen > Bauleitplanung > aktuelle Bauleitplanverfahren einzusehen ist.

Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 017, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan - Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

c) Geltungsbereich / Übersichtskarte

Der Geltungsbereich befindet sich in der Gemeinde Bad Sobernheim, Gemarkung Sobernheim und umfasst das Flurstück 519/3 in der Flur 6 teilweise.

Die genaue Lage des Plangebiets in der Stadt Bad Sobernheim ist dem nachfolgend abgedruckten Lageplan zu entnehmen.

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
Fachbereich 3
Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen