a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
b) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB c) Geltungsbereich / Übersichtskarte
a) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB
Der Ortsgemeinderat Becherbach hat in seiner Sitzung am 10.10.2022 die 1. Änderung des Bebauungsplans „Auf der Brögte“ beschlossen.
Ziel der Planung:
Die Ortsgemeinde Becherbach hat im Ortsteil Gangloff 1975 einen Bebauungsplan zur Entwicklung eines Wohngebietes aufgestellt. Die Fläche liegt im südöstlichen Rand der Gemeinde und fügt sich an die Bebauung entlang der Rossbergstraße (L 385) an. Es wurde im Bebauungsplan ein Allgemeines Wohngebiet sowie ein Sondergebiet "Gartenbaubetrieb" für einen ortsansässigen Gartenbaubetrieb festgesetzt.
Bei der Bebauung der Grundstücke und teilweisen Änderungen bis heute wurden teilweise die Festsetzungen nicht beachtet. Insbesondere wurden außerhalb der überbaubaren Fläche Garagen und Nebenanlagen unzulässigerweise errichtet.
Um nun Rechtsfrieden herzustellen, möchte die Gemeinde den Bebauungsplan ändern und die Fehlbauten damit legalisieren.Zudem sollte der Bebauungsplan von 1975 an das aktuelle Kataster angepasst werden.
Da durch die Änderung die Grundzüge der Planung nicht berührt werden, richtet sich die Bebauungsplanänderung nach dem beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB
Der Beschluss des Ortsgemeinderat wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.
b) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB Der Ortsgemeinderat Becherbach hat in seiner Sitzung am 21.09.2023 die öffentliche Auslegung beschlossen.
Ziel der Planung:
Siehe Punkt a).
Es wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB angewendet. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen. Es wird darauf hingewiesen, dass im vereinfachten Verfahren von der Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, von dem Umweltbericht nach § 2a BauGB und von der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, abgesehen wird.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf für das vorgenannte Gebiet mit Planentwurf, Textfestsetzungen und Begründung, in der Zeit von
Freitag, 06.10.2023 bis einschließlich Freitag, 10.11.2023
im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de > (Menü) > Bauen und Wohnen > Bauleitplanung > aktuelle Bauleitplanverfahren einzusehen ist.
Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 017, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.30 Uhr) den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan – Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen –, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.
c) Geltungsbereich / Übersichtskarte
Der Geltungsbereich hat eine Größe von ca.1,85 ha. Betroffen sind die Grundstücke in der Gemarkung Gangloff mit folgenden Flurstücksnummern: 59/2, 59/3, 59/4, 60/1, 61, 62, 63, 64, 65/6, 65/7, 65/8, 65/9, 65/10, 65/11, 66/4, 66/6, 67, 68, 69, 70, 71, 72, 74, 158/3, 158/4 (Straße) und 160/21.
Die genaue Abgrenzung des Geltungsbereiches kann der Planzeichnung entnommen werden.