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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 39/2026
Verbandsgemeinde
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9. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nahe-Glan (ehemals VG Meisenheim); „Solarpark – Jeckenbach / Löllbach“

1) Bekanntmachung Aufstellungsbeschluss gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

2) Bekanntmachung der Veröffentlichung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans im Internet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

3) Geltungsbereich/Übersichtskarte

1) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Verbandsgemeinderat Nahe-Glan hat in der Sitzung vom 16.10.2024 die 9. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der ehemaligen Verbandsgemeinde Meisenheim beschlossen.

Die Reelux Grünstromwerke 2 UG (haftungsbeschränkt) & Co. KG beabsichtigt auf Flächen der Ortsgemeinden Jeckenbach und Löllbach in der Verbandsgemeinde Nahe-Glan die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage. Das Vorhaben erstreckt sich über die gemeinsame Gemarkungsgrenze und bildet räumlich und funktional einen zusammenhängenden Solarpark. Der räumliche Geltungsbereich umfasst nach dem aktuellen Planungsstand insgesamt rund 18,4 ha. Davon entfallen rund 4,0 ha auf die Ortsgemeinde Jeckenbach und rund 14,3 ha auf die Ortsgemeinde Löllbach.

Der überwiegende Teil des Plangebietes wird für die eigentliche Solarenergienutzung als Sonstiges Sondergebiet „SO Solar“ vorgesehen. Die Sondergebietsflächen umfassen insgesamt rund 16,9 ha, davon rund 3,8 ha in Jeckenbach und rund 13,1 ha in Löllbach.

Da die für den Solarpark vorgesehenen Flächen im wirksamen Flächennutzungsplan bislang als Flächen für die Landwirtschaft dargestellt sind, ist parallel zur Aufstellung der Bebauungspläne eine Änderung des Flächennutzungsplanes erforderlich. Vorgesehen ist die Darstellung einer Sonderbaufläche für Photovoltaik-Freiflächenanlagen.

Der Beschluss des Verbandsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

2) Bekanntmachung der Veröffentlichung des Vorentwurfs des Flächennutzungsplans im Internet gemäß § 3 Abs. 1 BauGB

Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan führt für das o. g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB durch. Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass die Entwürfe der Planunterlagen in der Zeit von

Freitag, 25.09.2026 bis einschließlich Freitag, 30.10.2026

im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de > Menü > Bauen und Klimaschutz > Bauleitplanung > aktuelle Bauleitverfahren einzusehen sind.

Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 016, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) die Entwürfe der Planunterlagen einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per E-Mail (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan – Fachbereich 3 Bauen –, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

3) Geltungsbereich/Übersichtskarte

 

 

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
Fachbereich 3 - Bauen