Zurzeit gehen wieder viele Klagen und Beschwerden von Besitzern nicht eingezäunter Vorgärten sowie landwirtschaftlicher Flächen über Verschmutzungen durch Hundekot ein.
Wir bitten daher alle Hundebesitzer und Gassi-Geher beim Spaziergang mit dem Hund eine Tüte mitzuführen und den Hundekot zu Hause ordnungsgemäß über den Restmüll zu entsorgen. Wie in letzter Zeit des Öfteren festgestellt, gibt es einige Hundebesitzer, die zwar eine Tüte mitführen und den Hundekot auch aufnehmen aber anschließend diesen bei Anwohnern entsorgen oder beim Weitergehen den Landwirten auf die Felder werfen. Ein solches Verhalten ist nicht zu tolerieren.
Außerdem verweisen wir eindringlich auf die Gefahrenabwehrverordnung zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung der VG-Nahe-Glan, wonach Hunde innerhalb der geschlossenen Ortslage in jedem Falle nur angeleint ausgeführt werden dürfen.
Außerhalb bebauter Ortslagen sind sie umgehend und ohne Aufforderung anzuleinen, wenn sich andere Personen nähern oder sichtbar werden.