Alle Kinder, die für das Schuljahr 2023/2024 noch nicht schulpflichtig sind, also erst nach dem 31.08.2023 das sechste Lebensjahr vollenden, können auf Antrag der Eltern in die Grundschule ihres Schulbezirks aufgenommen werden, wenn aufgrund ihrer Entwicklung zu erwarten ist, dass sie mit Erfolg am Unterricht teilnehmen werden.
Bei der Anmeldung sind die Geburtsurkunde oder das Familienstammbuch und die Bescheinigung über den Besuch des Kindergartens mitzubringen, soweit das Kind einen Kindergarten besucht. Bei nicht verheirateten Eltern oder im Falle von Ehescheidungen ist ein entsprechender Sorgerechtsnachweis vorzulegen. Bitte bringen Sie auch einen Nachweis zum Masernschutz mit.
Wir bitten aus schulorganisatorischen Gründen die vorgesehenen Termine unbedingt einzuhalten.
Die Schuleinschreibung der nicht schulpflichtigen Kinder (Kann-Kinder) findet im Bereich der Verbandsgemeinde Nahe-Glan wie folgt statt:
Grundschule Bad Sobernheim (06751/855590)
am 15.02.2023, von 10.00 - 12.00 Uhr, nach telefonischer Terminvereinbarung
Grundschule Monzingen (06751/2134)
am 15.02.2023, vormittags nach telefonischer Terminvereinbarung
Grundschule Staudernheim (06751/6454)
am 23.02.2023, nach telefonischer Terminvereinbarung
Grundschule Odernheim (06755/1410)
am 07.02.2023, nach telefonischer Terminvereinbarung
Grundschule Meisenheim (06753/2696)
am 16.02.2023, vormittags