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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 4/2024
Bad Sobernheim
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Haushaltsplanung 2024 der Stadt Bad Sobernheim

Der Entwurf der Haushaltssatzung mit Haushaltsplan und seinen Anlagen für das Jahr 2024 kann gemäß § 97 Abs. 1 Gemeindeordnung während der üblichen Dienststunden bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Obertor 13, 55590 Meisenheim, Zimmer 23, oder nach Absprache bei der Ortsbürgermeisterin, durch die Einwohner eingesehen werden.

Vorschläge zum Entwurf der Haushaltssatzung, des Haushaltsplanes oder seiner Anlagen können innerhalb von 14 Tagen ab dieser Bekanntmachung schriftlich, sowohl bei der Verbandsgemeindeverwaltung als auch beim Stadtbürgermeister eingereicht werden.