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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 4/2024
Verbandsgemeinde
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Bekanntmachung der Haushaltssatzung

des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz", Sitz Weilerbach, für das Wirtschaftsjahr 2024 vom 13. Dezember 2023

Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz", Sitz Weilerbach, hat aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziff. 8 des Zweckverbandsgesetzes (ZWVG) vom 22.12.1982 (GVBl.S.476) zuletzt geändert durch LG vom 28.09.2010 (GVBl. S. 276), der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), des § 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die mit Schreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Trier, vom 20. Dezember 2023, Az.: 1140-0001#2023/0171-0382 Ref_21a, genehmigt wurde und hiermit bekannt gemacht wird.

§ 1

Der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz" für das Haushaltsjahr 2024 sieht gemäß Feststellungsbeschluss folgende Endzahlen vor:

Erfolgsplan

Erträge

4.127.860 Euro

Aufwendungen

4.127.860 Euro

Vermögensplan

Finanzierungsmittel

4.989.100 Euro

Finanzbedarf

4.989.100 Euro

Summe des Wirtschaftsplanes

Einnahmen

9.116.960 Euro

Ausgaben

9.116.960 Euro

§ 2

Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.

......

§ 3

Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich sind, werden festgesetzt auf

815.000 Euro

§ 3a

Zinslose Kredite (Landesdarlehen), deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich sind, werden festgesetzt auf

147.000 Euro

§ 4

Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf

350.000 Euro

§ 5

Von den Verbandsmitgliedern wird, gemäß § 7 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz", zur Aufwandsdeckung eine Umlage gehoben, die für das Wirtschaftsjahr 2024 festgesetzt wird auf:

a) Grundpreis pro angemeldete l/sec.

6.299,45 EUR

b) Arbeitspreis je m3

0,32355769 EUR

§ 6

Die Tilgungsleistungen aus zinslosen Darlehen des Landes werden gemäß dem anhängenden Tilgungsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 angefordert.

….

Hinweis:

Der Wirtschaftsplan des Wasserwerkes des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz" liegt zur Einsichtnahme, von Montag, dem 29 Januar 2024, auf die Dauer von 7 Werktagen, während der Dienststunden, im Betriebsgebäude des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz", Ramsteiner Weg 2, 67685 Weilerbach, öffentlich aus.

Weilerbach, 17. Januar 2023
Zweckverband Wasserversorgung "Westpfalz"
gez.: Mohr, Verbandsvorsteher