Die Verbandsversammlung des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz", Sitz Weilerbach, hat aufgrund des § 7 Abs. 1 Ziff. 8 des Zweckverbandsgesetzes (ZWVG) vom 22.12.1982 (GVBl.S.476) zuletzt geändert durch LG vom 28.09.2010 (GVBl. S. 276), der §§ 95 ff. der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz (GemO), des § 15 ff. der Eigenbetriebs- und Anstaltsverordnung (EigAnVO) vom 05.10.1999 (GVBl. S. 373) folgende Haushaltssatzung beschlossen, die mit Schreiben der Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion, Trier, vom 20. Dezember 2023, Az.: 1140-0001#2023/0171-0382 Ref_21a, genehmigt wurde und hiermit bekannt gemacht wird.
Der Wirtschaftsplan des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz" für das Haushaltsjahr 2024 sieht gemäß Feststellungsbeschluss folgende Endzahlen vor:
Erfolgsplan
| Erträge | 4.127.860 Euro |
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| Aufwendungen |
| 4.127.860 Euro |
| Vermögensplan | ||
| Finanzierungsmittel | 4.989.100 Euro |
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| Finanzbedarf |
| 4.989.100 Euro |
| Summe des Wirtschaftsplanes | ||
| Einnahmen | 9.116.960 Euro |
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| Ausgaben |
| 9.116.960 Euro |
Verpflichtungsermächtigungen sind nicht vorgesehen.
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| Kredite, deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich sind, werden festgesetzt auf | 815.000 Euro |
| Zinslose Kredite (Landesdarlehen), deren Aufnahme zur Finanzierung der Investitionen und Investitionsförderungsmaßnahmen erforderlich sind, werden festgesetzt auf | 147.000 Euro |
| Der Höchstbetrag der Kassenkredite wird festgesetzt auf | 350.000 Euro |
Von den Verbandsmitgliedern wird, gemäß § 7 der Verbandsordnung des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz", zur Aufwandsdeckung eine Umlage gehoben, die für das Wirtschaftsjahr 2024 festgesetzt wird auf:
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| a) Grundpreis pro angemeldete l/sec. | 6.299,45 EUR |
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| b) Arbeitspreis je m3 | 0,32355769 EUR |
§ 6
Die Tilgungsleistungen aus zinslosen Darlehen des Landes werden gemäß dem anhängenden Tilgungsplan für das Wirtschaftsjahr 2024 angefordert.
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Hinweis:
Der Wirtschaftsplan des Wasserwerkes des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz" liegt zur Einsichtnahme, von Montag, dem 29 Januar 2024, auf die Dauer von 7 Werktagen, während der Dienststunden, im Betriebsgebäude des Zweckverbandes Wasserversorgung "Westpfalz", Ramsteiner Weg 2, 67685 Weilerbach, öffentlich aus.