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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 4/2026
Bad Sobernheim
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Erste Satzung zur Änderung der Hauptsatzung vom 26.11.2024 der Stadt Bad Sobernheim vom 08.01.2026

Der Stadtrat hat aufgrund der §§ 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der §§ 7 und 8 der Landesverordnung zur Durchführung der Gemeindeordnung (GemODVO), des § 2 der Landesverordnung über die Aufwandsentschädigung kommunaler Ehrenämter (KomAEVO) und des § 2 der Feuerwehr-Entschädigungs-verordnung die folgende Änderung der Hauptsatzung beschlossen, die hiermit bekannt gemacht wird:

§ 1

Übertragung von Aufgaben des Stadtrates auf den Stadtbürgermeister

§ 4 Abs. 2 Ziffer 1 erhält folgende Neufassung:

(2) Auf den Stadtbürgermeister wird die Entscheidung in folgenden Angelegenheiten übertragen:

1. Vergabe von Aufträgen und Aufgaben im Rahmen seiner Zuständigkeit und

der verfügbaren Haushaltsmittel bis zu einer Wertgrenze im Einzelfall von  —  500,-- €

§ 4 Abs. 2 Ziffer 5 erhält folgende Neufassung:

5. Über- und außerplanmäßige Aufwendungen oder Auszahlungen im Benehmen mit dem Haushaltssachbearbeiter  —  0-- €

§ 2

Die Satzung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung in Kraft.

Bad Sobernheim, den 08.01.2026
(Siegel)
gez. Roland Ruegenberg
Stadtbürgermeister

Hinweis auf die Rechtsfolge:

Satzungen, die unter Verletzung von Verfahrens- oder Formvorschriften zustande gekommen sind, gelten ein Jahr nach der Bekanntmachung als von Anfang an gültig zustande gekommen. Dies gilt nicht, wenn

1.

die Bestimmungen über die Öffentlichkeit der Sitzung, die Genehmigung, die Ausfertigung oder die Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind,

oder

2.

vor Ablauf der in Satz 1 genannten Frist die Aufsichtsbehörde den Beschluss beanstandet oder jemand die Verletzung der Verfahrens- oder Formvorschriften gegenüber der Verbandsgemeindeverwaltung unter Bezeichnung des Sach-verhaltes, der die Verletzung begründen soll, schriftlich geltend gemacht hat.

Hat jemand eine Verletzung nach Satz 2 Nr. 2 geltend gemacht, so kann auch nach Ablauf der in Satz 1 genannten Frist jedermann diese Verletzung geltend machen.