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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 40/2023
Verbandsgemeinde
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Öffentliche Bekanntmachungen und amtliche Mitteilungen

Frau Roswitha Gerschau, Becherbach und Frau Nicole Geib,67827 Becherbach haben den Antrag auf Kraftloserklärung einer abhandengekommenen Urkunde bei Gericht eingereicht.

Es handelt sich um den Grundschuldbrief, Gruppe 02, Briefnummer 15341552, über die im Grundbuch des Amtsgerichts Bad Sobernheim, Gemarkung Roth [Pfalz], Blatt 168, in Abteilung III Nr. 9 eingetragene Grundschuld zu 110.500,00 DM 15 % Zinsen jährlich.

Eingetragener Berechtigter:

BHW Bausparkasse Aktiengesellschaft Bausparkasse für den öffentlichen Dienst Hameln

Der Inhaber des Grundschuldbriefs wird aufgefordert, seine Rechte spätestens bis zu dem 15.01.2024 vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim anzumelden und die Urkunde vorzulegen, da ansonsten die Kraftloserklärung des Briefes erfolgen wird.

Bad Sobernheim, 14.09.2023
Amtsgericht Bad Sobernheim
6 II 7/23