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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 40/2023
Verbandsgemeinde
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Verbandsgemeinde

Frau Nadine Paschke, 55590 Meisenheim hat den Antrag auf Kraftloserklärung einer abhandengekommenen Urkunde bei Gericht eingereicht.

Es handelt sich um den Grundschuldbrief, Gruppe 06, Briefnummer 071723, über die im Grundbuch des Amtsgerichts Bad Sobernheim, Gemarkung Bärweiler, Blatt 911, in Abteilung III Nr. 1 eingetragene Grundschuld zu 5.000,00 DM 8 % Zinsen jährlich.

Eingetragener Berechtigter:

Kreissparkasse Kreuznach

Bad Kreuznach

Der Inhaber des Grundschuldbriefs wird aufgefordert, seine Rechte spätestens bis zu dem 08.01.2024 vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim anzumelden und die Urkunde vorzulegen, da ansonsten die Kraftloserklärung des Briefes erfolgen wird.

Bad Sobernheim, 08.09.2023
Amtsgericht Bad Sobernheim
6 II 6/23