a) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
b) Geltungsbereich / Übersichtskarte
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 11.10.2023 den Entwurf des Flächennutzungsplans gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Anlass für die Fortschreibung des Flächennutzungsplans ist das Vorhaben der Fa. Prosoltec Solarsysteme GmbH. Sie plant auf der Gemarkung Langenthal die Errichtung einer Freiflächenphotovoltaikanlage. Die Grundstücke befinden sich im Privatbesitz. Der aktuelle Flächennutzungsplan sieht für den betroffenen Bereich „Flächen für die Landwirtschaft" vor. Im Flächennutzungsplan wir diese Fläche zukünftig als Sonderbaufläche dargestellt. Gemäß § 8 Abs. 3 BauGB stellt die Ortsgemeinde Langenthal im Parallelverfahren einen entsprechenden Bebauungsplan auf.
Die Verbandsgemeinde führt für das o.g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch. In der Zeit von Freitag, 19.10.2023 bis einschließlich Dienstag, 21.11.2023 besteht die Möglichkeit den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de > (Menü) > Bauen und Wohnen > Bauleitplanung > aktuelle Bauleitplanverfahren einzusehen.
Daneben liegen die Unterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 017, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan - Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Eingaben haben nicht zur Änderung der Planunterlagen geführt.
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden
| • | Umweltbericht als Teil der Begründung des Flächennutzungsplans (Planungsbüro Helko Peters, Trier, September 2023) |
Der Umweltbericht enthält u. a. Informationen zu folgenden Themen:
| • | Bestandsaufnahme der Schutzgebiete und Biotopkataster | ||
| IUCN - IV - Biotop-/ Artenschutzgebiete, Nationale Schutzgebiete (Naturschutzgebiete, Landschaftsschutzgebiete, Naturparks, Naturdenkmäler, Geschützte Landschaftsbestandteil), Biotopkataster (Biotopkomplexe, Biotoptypen) | ||
| • | Bestandsaufnahme der einschlägigen Aspekte des derzeitigen Umweltzustandes | ||
| Naturräumliche Gliederung, Geologie und Boden, Klima, Wasserhaushalt, Pflanzen und Biotope, Tierwelt, Biodiversität, Landschaftsbild und Erholung, Mensch / Gesundheit / Kultur- und Sachgüter, Natürliches Wirkungsgefüge im Plangebiet, Artenschutzfachliche Prüfung, Rechtliche Grundlagen, Verbotstatbestände, Relevante Arten, Ergebnis Artenschutzfachbeitrag | ||
| • | Umweltprognose bei Nichtdurchführung der Planung | ||
| • | Umweltprognose bei Durchführung der Planung - Auswirkungen / infolge | ||
| des Baus und des Vorhandenseins der geplanten Vorhaben, der Nutzung natürlicher Ressourcen, der Art und Menge an Emissionen, der Art und Menge der erzeugten Abfälle, der Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt, der Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete, der geplanten Vorhaben auf das Klima, der eingesetzten Techniken und Stoffe, die aufgrund der Anfälligkeit der nach dem Bebauungsplan zulässigen Vorhaben für schwere Unfälle oder Katastrophen zu erwarten sind und Risiken für die Gesundheit, das kulturelle Erbe und die Umwelt | ||
| • | Kompensationsmaßnahmen K 1 - 13 | ||
| • | Zusammenfassung und Rechtsgrundlagen | ||
Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Vorgebracht wurden Hinweise zu folgenden Punkten:
Forstamt Bad Sobernheim - 11.09.2023
| • | Hinweise zu den einzuhaltenden Waldabständen |
Landwirtschaftskammer, Bad Kreuznach - 14.09.2023
| • | Hinweise auf die Grundsätze und Ziele des Landesentwicklungsprogramms und des Regionalen Raumordnungsplans |
| • | Hinweis auf die vorrangige Inanspruchnahme von alternativen Standorten auf Ebene der Verbandsgemeinde |
| • | Hinweis auf die Auswahl „ertragsschwacher“ Standorte und die Durchführung einer Alternativenprüfung |
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Öffentlichkeit (u.a. Naturschutzverbände, Anwohner, Jagdpächter, Landwirte). Vorgebracht wurden Hinweise und Anregungen zu folgenden Punkten:
| • | Äußerung von Bedenken hinsichtlich der Lage des Plangebiets mit Vorschlag von Alternative |
| • | Äußerung von Bedenken bezüglich der Umwandlung von 10 % der gesamten landwirtschaftlich nutzbaren Fläche in Langenthal |
| • | Äußerung von Bedenken wegen der Inanspruchnahme höherwertiger Böden |
| • | Hinweis auf das Vorkommen von Uhus, Wildkatzen und Schwarzstörchen |