Liebe Mitbürgerinnen und Mitbürger,
in der Stadt Bad Sobernheim wird durch den Landesbetrieb Mobilität, die Verbandsgemeindewerke und die Stadt Bad Sobernheim die Ortsdurchfahrt L 232 ausgebaut. In den ersten beiden Bauabschnitten erfolgt derzeit der Ausbau der Westtangente.
Gemäß § 10 a Kommunalabgabengesetz Rheinland-Pfalz sowie der Satzung der Stadt Bad Sobernheim zur Erhebung wiederkehrender Beiträge für den Ausbau von Verkehrsanlagen werden für diese Maßnahme wiederkehrende Ausbaubeiträge für den Ausbau der Nebenanlagen (Gehweg, Investitionskostenanteil für Straßenoberflächenentwässerung und Straßenbeleuchtung) erhoben.
Für folgende weitere Ausbaumaßnahmen der Stadt Bad Sobernheim werden ebenfalls noch wiederkehrende Ausbaubeiträge erhoben:
Die nächste Beitragserhebung erfolgt im Jahr 2027. Vor der Bescheidversendung wird zeitnah nochmals ein Hinweis im Mitteilungsblatt veröffentlicht.
Außerdem möchten wir auf die geführte öffentliche Diskussion über eine mögliche Abschaffung der Straßenausbaubeiträge eingehen. Im Koalitionsvertrag des Landes Rheinland-Pfalz wurde angekündigt, diese Beiträge schrittweise abzuschaffen. Eine konkrete gesetzliche Neuregelung gibt es derzeit allerdings noch nicht. Solange die geltende Rechtslage unverändert besteht, ist die Stadt Bad Sobernheim verpflichtet, die beitragsfähigen Maßnahmen nach den derzeit gültigen Vorschriften abzurechnen.
Für Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.