Die Kreiskasse Bad Kreuznach macht darauf aufmerksam, dass am 15.10.2025 die 2. Rate der Abfallentsorgungsgebühren für das Jahr 2025 fällig war.
Gebührenpflichtige, die mit der Entrichtung der bis zum 15.10.2025 fälligen Abfallentsorgungsgebühren im Rückstand sind, werden hiermit öffentlich gemahnt, die Rückstände unverzüglich an die Kreiskasse Bad Kreuznach zu zahlen. Für diese öffentliche Mahnung wird keine Gebühr erhoben.
Ab dem 03.11.2025 werden die fälligen Abfallentsorgungsgebühren gebührenpflichtig gemahnt und Säumniszuschläge nach § 240 der Abgabenordnung (AO) erhoben. Danach werden die fälligen Abfallentsorgungsgebühren nach den Bestimmungen des Landesverwaltungsvollstreckungsgesetzes (LVwVG) zwangsweise beigetrieben. Dadurch entstehen weitere Kosten.
Bitte beachten Sie, dass der Kontoinhaber für die Zahlungen der Landkreis Bad Kreuznach ist.