Bitte die markierte Passage streichen und durch folgenden Text ersetzen:
Belehrung von Personen, die im Lebensmittelbereich tätig sind (§ 43 IfSG)
Die Belehrungen im Lebensmittelbereich nach § 43 Abs. 1 Nr. 1 Infektionsschutzgesetz (IfSG) werden im Landkreis Bad Kreuznach online angeboten.
Termine für eine Online-Belehrung können über den Online-Service auch außerhalb der gewöhnlichen Dienstzeiten bequem von zu Hause aus wahrgenommen werden.
Alle wichtigen Informationen zu diesem Thema finden Sie auf der Webseite des Gesundheitsamtes unter https://www.kreis-badkreuznach.de/kreisverwaltung/organisation/amt-7-gesundheitsamt/
Die Anmeldung für die Online-Belehrung erfolgt ebenfalls über die Webseite des Gesundheitsamtes oder direkt unter https://kh.gotzg.de