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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 43/2026
Daubach
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Teilaufhebung und Teiländerung Bebauungsplans „Hohwasem“; - beschleunigtes Verfahren nach § 13a BauGB

1)

Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

2)

Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

3)

Geltungsbereich / Übersichtskarte


1) Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gemäß § 2 Abs. 1 BauGB

Der Ortsgemeinderat Daubach hat in seiner Sitzung am 12.10.2026 die Aufstellung des Bebauungsplans „Hohwasem“ beschlossen.

Ziel der Planung:

Für das betroffene Gebiet besteht ein im Jahr 2019 in Kraft getretener Bebauungsplan, der unter anderem Baugrenzen sowie Grün- bzw. Ausgleichsflächen festsetzt. Im Plangebiet hat ein ortsansässiger Baggerbetrieb im Zuge betrieblicher Entwicklungen eine Halle errichtet, die sich teilweise außerhalb der festgesetzten Baugrenzen befindet. Die bestehende Bebauung entspricht damit nicht vollständig den derzeit geltenden Festsetzungen des Bebauungsplans. Zur planungsrechtlichen Einordnung und Sicherung der vorhandenen baulichen Situation ist eine Anpassung der Bauleitplanung erforderlich. Hierzu ist vorgesehen, den Bebauungsplan teilweise aufzuheben. Die Aufhebung soll sich auf die Festsetzungen zur überbaubaren Grundstücksfläche beschränken, während die festgesetzte Grün- und Ausgleichsfläche ihrem Umfang nach erhalten bleibt und in leicht veränderter Lage an anderer Stelle neu festgesetzt wird.

Das Verfahren soll im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB durchgeführt werden, von einer frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung nach den Maßgaben der § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Durch die teilweise Aufhebung werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen, die vorhandene Bebauung angemessen zu berücksichtigen und gleichzeitig die naturschutzrechtlich relevanten Festsetzungen zu erhalten. Die Teilaufhebung dient der sachgerechten Anpassung der bauleitplanerischen Festsetzungen an die bestehende Situation.

Der Beschluss des Ortsgemeinderates wird hiermit gemäß § 2 Abs. 1 BauGB bekannt gemacht.

2) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Ortsgemeinderat Daubach hat in seiner Sitzung am 12.10.2026 die Planunterlagen gebilligt und die Durchführung der öffentlichen Beteiligung nach § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel der Planung:

Definiert in Punkt 1).

Es wird das beschleunigte Verfahren gemäß § 13 a BauGB angewendet. Von der frühzeitigen Unterrichtung und Erörterung nach § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Bebauungsplanentwurf für das vorgenannte Gebiet mit Planentwurf, Textfestsetzungen und Begründung und Prüfung der Umweltbelange in der Zeit von

Freitag, 23.10.2026 bis einschließlich Freitag, 04.12.2026

im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de > Menü > Bauen und Klimaschutz > Bauleitplanung > aktuelle Bauleitplanverfahren einzusehen sind.

Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 016, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) die Entwürfe der Planunterlagen einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per E-Mail (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan - Fachbereich 3 Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden.

Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben.

3) Geltungsbereich / Übersichtskarte

Der Gesamtgeltungsbereich umfasst eine Größe von ca. 0,91 ha.

Der Geltungsbereich umfasst folgende Flurstücke (jeweils in der Gemarkung Daubach):

  • Flur 1, Flurstück Nr. 48 (Wirtschaftsweg) teilweise,
  • Flur 5, Flurstück Nrn. 17, 26, 27/3, 28, 29, 30, 31, 33, 34 vollständig.

Der Bereich der Teiländerung betrifft teilweise die Flurstücke Nr. 26 und Nr. 27/3, während der Bereich der Teilaufhebung die übrigen Flurstücke des Geltungsbereichs umfasst.

Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan
Fachbereich 3 - Bauen