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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 44/2023
Verbandsgemeinde
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Aufgebot

Herr Uwe Heinrich, Bad Dürkheim hat den Antrag auf Kraftloserklärung einer abhandengekommenen Urkunde bei Gericht eingereicht.

Es handelt sich um den Grundschuldbrief, Gruppe 02, Briefnummer 13963311, über die im Grundbuch des Amtsgerichts Bad Sobernheim, Gemarkung Merxheim, Blatt 4310, in Abteilung III Nr. 1 eingetragene Grundschuld zu 47.000,00 DM 15 % Zinsen jährlich.

Eingetragener Berechtigter:

Bausparkasse Gemeinschaft der Freunde Wüstenrot gemeinnützige Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Ludwigsburg

Der Inhaber des Grundschuldbriefs wird aufgefordert, seine Rechte spätestens bis zu dem 12.02.2024 vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim anzumelden und die Urkunde vorzulegen, da ansonsten die Kraftloserklärung des Briefes erfolgen wird.

Bad Sobernheim, 12.10.2023
Amtsgericht Bad Sobernheim
6 II 13/23