für den Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Meisenheim; Siedlungsentwicklung Lettweiler
Bekanntmachung des Feststellungsbeschlusses und Bekanntmachung der Genehmigung
Der Verbandsgemeinderat der Verbandsgemeinde Nahe-Glan hat in seiner öffentlichen Sitzung vom 24.06.2025 den Feststellungsbeschluss über die 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Nahe-Glan für den Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Meisenheim zu nachstehendem Fortschreibungsfall gefasst:
Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan beabsichtigt mit der Änderung des Flächennutzungs-plans eine Anpassung der städtebaulichen Entwicklungsabsichten an aktuelle Planungs-erfordernisse, welche sich durch die Aufstellung eines Bebauungsplans für zwei Grundstücke im Nordosten des Gemeindegebietes im Bereich „Am Eckersberg“ ergeben haben. In dem ca. 0,6 ha großen Änderungsbereich befinden sich aktuell zwei Bestandsgebäude, umgeben von Hof- und Lagerflächen, Wiesen und einem Streuobstgarten.
Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für eine Festlegung eines im Zusammenhang bebauten Ortsteils zu schaffen sowie dem Entwicklungsgebot Rechnung zu tragen, wurde der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Aufstellung der Entwicklungssatzung fortgeschrieben.
Die 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Meisenheim wurde gemäß § 6 Abs. 1 BauGB am 13.10.2025 mit dem Az.: 6/62-610-13/1436 durch die Kreisverwaltung Bad Kreuznach genehmigt.
Die Genehmigung der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Nahe-Glan für den Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Meisenheim wird hiermit gemäß § 6 Abs. 5 S.1 BauGB öffentlich bekanntgemacht.
Die 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Nahe-Glan für den Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Meisenheim wird gem. § 6 Abs. 5 S. 2 BauGB mit dieser Bekanntmachung wirksam.
Die Planunterlagen werden ab sofort bei der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, Fachbereich 3, EG, Zimmer 016, 55566 Bad Sobernheim während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 08.00 – 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 08.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.30 Uhr) zu jedermanns Einsicht bereitgehalten. Auf Verlangen wird über den Inhalt der 6. Fortschreibung des Flächennutzungsplanes der Verbandsgemeinde Nahe-Glan für den Teilbereich der ehemaligen Verbandsgemeinde Meisenheim Auskunft erteilt.
Zeichnerische Darstellung des Geltungsbereiches
Die Größe des Änderungsbereichs beträgt ca. 0,6 ha. Ca. 0,07 ha Fläche sind derzeit bereits voll- und ca. 0,04 ha sind teilversiegelt. Ca. 0,34 ha werden durch Fettwiesen und deren Brachen eingenommen. Ca. 0,08 ha Fläche sind als Streuobstgarten ausgebildet. Darüber hinaus gibt es eine kleinere Nutzrasenfläche.
Die Lage des Änderungsbereichs ist aus dem nachfolgend abgedruckten Lageplan ersichtlich.
Hinweise
Es wird auf die Rechtsfolgen des § 215 Abs. 1 BauGB hingewiesen:
sind unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung des Flächennutzungsplans schriftlich gegenüber der Verbandsgemeinde Nahe-Glan unter Darlegung des die Verletzung begründenden Sachverhaltes geltend gemacht worden sind. § 215 Abs. 1 Satz 1 BauGB gilt entsprechend, wenn Fehler nach § 214 Abs. 2a BauGB beachtlich sind.