Die derzeit laufende Vierte Teilfortschreibung des Regionalen Raumordnungsplans Rheinhessen-Nahe 2014 für das Sachgebiet Energieversorgung (Windenergie) sieht im Entwurf eine gemarkungsübergreifende Potenzialfläche für die „Windenergie“ in den Ortsgemeinden Abtweiler, Lauschied und Raumbach vor.
Viele Projektierer von Windenergieanlagen betreiben bereits Flächenakquise und nehmen Kontakt zu den Flächeneigentümern auf, die Grundstücke in dem potenziellen Vorranggebiet besitzen, mit dem Ziel der vertraglichen Sicherung von Grundstücken.
In den Ortsgemeinden steht die Entscheidung jedoch noch aus, mit welchen Anlagenbetreiber ggfs. eine zukünftige Zusammenarbeit erfolgen könnte. Wir raten daher zunächst davon ab, voreilig Pachtverträge mit Anlagenbetreibern abzuschließen. Der übereilte Abschluss von Verträgen könnte für die Flächeneigentümer auch nachteilig sein. Die Gemeinden sind im Interesse der Allgemeinheit bestrebt, einen Anlagenbetreiber für das Projekt zu akquirieren um eine adäquate Inanspruchnahme der Flächen gewährleisten zu können. Auch aus finanziellen Aspekten sind hierbei nur Vorteile für die Flächeneigentümer zu erwarten.
Falls Sie dazu Rückfragen haben oder nähere Informationen zum Planungsrecht erhalten möchten, können Sie sich gerne an die an die Verbandsgemeindeverwaltung, FB 3, Tel. 06751/81-3102, Email: bauleitplanung@vg-nahe-glan.de, wenden.