a) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
b) Geltungsbereich / Übersichtskarte
a) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 den Entwurf des Flächennutzungsplans gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.
Ziel der Planung
Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan beabsichtigt mit der Änderung des Flächennutzungsplans eine Anpassung der städtebaulichen Entwicklungsabsichten an aktuelle Planungserfordernisse, welche sich durch die Aufstellung eines Bebauungsplans für zwei Grundstücke im Nordosten des Gemeindegebietes im Bereich „Am Eckersberg“ ergeben haben. In dem ca. 0,6 ha großen Änderungsbereich befinden sich aktuell zwei Bestandsgebäude, umgeben von Hof- und Lagerflächen, Wiesen und einem Streuobstgarten.
Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan hat nach dem Zusammenschluss der ehemaligen Verbandsgemeinden Meisenheim und Bad Sobernheim noch keinen übergreifenden Flächen-nutzungsplan erstellt. Rechtswirksam ist der Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Meisenheim. Er stellt für die überplanten Bereiche landwirtschaftliche Flächen dar, der Bebauungsplan kann daher nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Lettweiler.
Die Verbandsgemeinde führt für das o.g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch. In der Zeit von
Freitag, 22.11.2024 bis einschließlich Montag, 23.12.2024
besteht die Möglichkeit den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} Menü {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitplanverfahren einzusehen.
Daneben liegen die Unterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 017, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.30 Uhr) den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan – Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen –, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Eingaben wurden berücksichtigt:
keine
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden
Fachgutachten
Der Umweltbericht enthält u. a. Informationen zu folgenden Themen:
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| Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen | |
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| - | Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung |
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| - | Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt |
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| - | Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen |
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| - | Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima (zum Beispiel Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels |
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| - | Eingesetzte Techniken und Stoffe |
Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Vorgebracht wurden Hinweise zu folgenden Punkten:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach – 02.05.2023
Verweis auf die Stellungnahme des Bebauungsplanverfahrens
Hinweis, dass die allgemeinen wasserwirtschaftlichen Aspekte, wie die Sicherstellung eines geordneten Abflussverhaltens durch Rückhalte bzw. Versickerungsmaßnahmen bei künftigen Vorhaben zu beachten sind
Hinweis auf das Erfordernis einer wasserrechtlichen Genehmigung bei Anlagen im 10 m Bereich von Gewässern
Es wurden keine Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Öffentlichkeit (u.a. Naturschutzverbände, Anwohner, Jagdpächter, Landwirte) vorgebracht.
b) Geltungsbereich / Übersichtskarte
Der Änderungsbereich befindet sich an der nordöstlichen Siedlungsgrenze der Ortsgemeinde Lettweiler. Die Größe des Änderungsbereichs beträgt ca. 0,6 ha.