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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 47/2024
Verbandsgemeinde
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7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der Verbandsgemeinde Nahe-Glan (ehemals VG Meisenheim)

Siedlungsentwicklung Lettweiler

a) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

b) Geltungsbereich / Übersichtskarte

a) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB

Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 12.11.2024 den Entwurf des Flächennutzungsplans gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen.

Ziel der Planung

Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan beabsichtigt mit der Änderung des Flächennutzungsplans eine Anpassung der städtebaulichen Entwicklungsabsichten an aktuelle Planungserfordernisse, welche sich durch die Aufstellung eines Bebauungsplans für zwei Grundstücke im Nordosten des Gemeindegebietes im Bereich „Am Eckersberg“ ergeben haben. In dem ca. 0,6 ha großen Änderungsbereich befinden sich aktuell zwei Bestandsgebäude, umgeben von Hof- und Lagerflächen, Wiesen und einem Streuobstgarten.

Die Verbandsgemeinde Nahe-Glan hat nach dem Zusammenschluss der ehemaligen Verbandsgemeinden Meisenheim und Bad Sobernheim noch keinen übergreifenden Flächen-nutzungsplan erstellt. Rechtswirksam ist der Flächennutzungsplan der ehemaligen Verbandsgemeinde Meisenheim. Er stellt für die überplanten Bereiche landwirtschaftliche Flächen dar, der Bebauungsplan kann daher nicht aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden. Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum Bebauungsplan der Ortsgemeinde Lettweiler.

Die Verbandsgemeinde führt für das o.g. Bauleitplanverfahren die vorgeschriebene Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB durch. In der Zeit von

Freitag, 22.11.2024 bis einschließlich Montag, 23.12.2024

besteht die Möglichkeit den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} Menü {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitplanverfahren einzusehen.

Daneben liegen die Unterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 017, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 – 12.00 Uhr und 14:00 – 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 – 12.00 Uhr und 14.00 – 18.00 Uhr, Freitag 08.00 – 12.30 Uhr) den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen einzusehen.

Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan – Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen –, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden. Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.

Die zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Eingaben wurden berücksichtigt:

keine

Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden

Fachgutachten

  • Umweltbericht als Teil der Begründung des Flächennutzungsplans (Planungsbüro Stadt-Land-plus GmbH, Boppard, November 2024)

Der Umweltbericht enthält u. a. Informationen zu folgenden Themen:

  • Einleitung und planerische Vorgaben (Beschreibung des Vorhabens mit Angaben zu Standort, Art und Umfang sowie Bedarf an Grund und Boden, Ziele des Umweltschutzes aufgrund von Fachgesetzen und –plänen und Art der Berücksichtigung)
  • Beschreibung und Bewertung des derzeitigen Umweltzustandes in Bezug auf Schutzgebiete und Schutzstatus, Mensch / Kultur- und Sachgüter, Pflanzen und Tiere, Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaft und Erholung, Wirkungsgefüge und Vorbelastungen
  • Beschreibung der voraussichtliche Entwicklung des Umweltzustands bei Nichtdurchführung der Planung
  • Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen bei Durchführung der Planung in Bezug auf Schutzgebiete und Schutzstatus, Menschen und menschliche Gesundheit, Tiere / Pflanzen und biologische Vielfalt, Fläche und Boden, Wasser, Klima / Luft, Landschaftsbild und Erholung, Kultur und sonstige Sachgüter, Wechselwirkungen,

Art und Menge an Emissionen von Schadstoffen, Lärm, Erschütterungen, Licht, Wärme und Strahlung sowie der Verursachung von Belästigungen

-

Art und Menge der erzeugten Abfälle und ihrer Beseitigung und Verwertung

-

Risiken für die menschliche Gesundheit, das kulturelle Erbe oder die Umwelt

-

Kumulierung mit den Auswirkungen von Vorhaben benachbarter Plangebiete unter Berücksichtigung etwaiger bestehender Umweltprobleme in Bezug auf möglicherweise betroffene Gebiete mit spezieller Umweltrelevanz oder auf die Nutzung von natürlichen Ressourcen

-

Auswirkungen der geplanten Vorhaben auf das Klima (zum Beispiel Art und Ausmaß der Treibhausgasemissionen) und Anfälligkeit gegenüber den Folgen des Klimawandels

-

Eingesetzte Techniken und Stoffe

  • Beschreibung der geplanten Maßnahmen
  • Alternativen
  • Beschreibung der erheblichen nachteiligen Auswirkungen, die auf-grund der Anfälligkeit der Planung für schwere Unfälle und Katastrophen zu erwarten sind
  • Zusätzliche Angaben / Zusammenfassung

Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit:

Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Vorgebracht wurden Hinweise zu folgenden Punkten:

Kreisverwaltung Bad Kreuznach – 02.05.2023

Verweis auf die Stellungnahme des Bebauungsplanverfahrens

Hinweis, dass die allgemeinen wasserwirtschaftlichen Aspekte, wie die Sicherstellung eines geordneten Abflussverhaltens durch Rückhalte bzw. Versickerungsmaßnahmen bei künftigen Vorhaben zu beachten sind

Hinweis auf das Erfordernis einer wasserrechtlichen Genehmigung bei Anlagen im 10 m Bereich von Gewässern

Es wurden keine Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Öffentlichkeit (u.a. Naturschutzverbände, Anwohner, Jagdpächter, Landwirte) vorgebracht.

b) Geltungsbereich / Übersichtskarte

Der Änderungsbereich befindet sich an der nordöstlichen Siedlungsgrenze der Ortsgemeinde Lettweiler. Die Größe des Änderungsbereichs beträgt ca. 0,6 ha.

Verbandsgemeindeverwaltung
Nahe-Glan
- Fachbereich 3 -
Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen