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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 47/2025
Desloch
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Rückschnitt von Bäumen, Hecken und Sträuchern

Die Ortsgemeinde Desloch bittet alle Grundstückseigentümer ihre Bäume, Hecken und Sträucher zu kontrollieren und ggf. zurückzuschneiden. Nur so kann eine Gefährdung von Passanten und eine ordnungsgemäße Durchfahrt von Rettungs- und Kraftfahrzeugen gewährleistet werden.

Bitte nehmen Sie Rücksicht auf die Mitmenschen und beachten Sie die Aufforderung. Der Grundstückseigentümer bzw. -besitzer hat die Verkehrssicherungspflicht.

Die Aufforderung gilt sowohl Innerorts als auch im Außenbereich an Geh- und Feldwegen. Hier ist auf die Herstellung eines sogenannten Lichtraumprofils zu achten. Das Lichtraumprofil beschreibt den Bereich über Gehwegen und Straßen, der frei von überhängenden Ästen und Pflanzen bleiben muss. Der Rückschnitt sollte so erfolgen, dass für Lauf- Geh- und Radwege ein Mindestlichtraum von 2,50 m und für die Fahrbahn ein Mindestlichtraum von 4,50 m gewährleistet ist.

Heiko Kaufmann, Ortsbürgermeister