| 1) | Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB |
| 2) | Geltungsbereich / Übersichtskarte |
1) Bekanntmachung der Veröffentlichung im Internet gemäß § 3 Abs. 2 BauGB
Der Verbandsgemeinderat hat in seiner Sitzung am 14.05.2025 den Entwurf des Flächennutzungsplans gebilligt und die Durchführung der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und seine Veröffentlichung beschlossen.
Die Fortschreibung des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Meisenheim; Siedlungsentwicklung Hundsbach lief bislang unter der fortlaufenden Nummer 6. Da eine andere Fortschreibung des Flächennutzungsplans zeitlich schneller umgesetzt werden konnte, wird die Nummerierung der Fortschreibung aus redaktionellen Gründen auf die 7. Fortschreibung angepasst. Die bislang 7. Fortschreibung des Flächennutzungsplans der ehemaligen Verbandsgemeinde Meisenheim; Siedlungsentwicklung Lettweiler wird entsprechend auf die 6. Fortschreibung korrigiert.
Ziel der Planung:
Die Ortsgemeinde Hundsbach möchte den südlich des Siedlungsgebiets ansässigen Gewerbestandort sichern und an dieser Stelle weitere Entwicklungsmöglichkeiten gewähren. Der Gewerbestandort ist durch einen ansässigen Holzverarbeitungsbetrieb geprägt, welcher am Standort in neuere Infrastrukturen investieren möchte. Durch die Planung sollen diese Investitionen sowohl ermöglicht, als auch städtebaulich gesteuert werden.
Zur Umsetzung der Planung wird ein Bebauungsplan im Regelverfahren nach dem Baugesetzbuch aufgestellt. Die Fläche ist bisher nicht durch einen Bebauungsplan überplant und noch dem Außenbereich zuzuordnen. Laut dem aktuell gültigen Flächennutzungsplan der VG Nahe-Glan (ehem. VG Meisenheim) liegt die Fläche auf „Landwirtschaftlichen Flächen“. Um die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Ausweisung eines Gewerbegebietes zu schaffen und gleichzeitig dem Entwicklungsgebot Rechnung zu tragen, soll der Flächennutzungsplan gemäß § 8 Abs. 3 BauGB im Parallelverfahren zur Bebauungsplanaufstellung fortgeschrieben werden.
Um auf der Ebene vorbereitenden Bauleitplanung die notwendigen Voraussetzungen zur Einhaltung des Entwicklungsgebotes zu schaffen, ist diese Teilfortschreibung zwingend notwendig.
Hiermit wird öffentlich bekannt gemacht, dass der Flächennutzungsplanentwurf für die zuvor beschriebene Fortschreibung mit Planzeichnung, Begründung und Umweltbericht, in der Zeit von Freitag, 21.11.2025 bis einschließlich Freitag, 09.01.2026 im Internet, unter der Internetadresse http://www.vg-nahe-glan.de {{gt}} (Menü) {{gt}} Bauen und Klimaschutz {{gt}} Bauleitplanung {{gt}} aktuelle Bauleitplanverfahren einzusehen sind.
Daneben liegen die Planunterlagen auch zusätzlich im Rathaus der Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, EG, Zimmer 016, zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.
In dieser Zeit besteht die Möglichkeit, während der allgemeinen Dienststunden (Montag bis Mittwoch 8.00 - 12.00 Uhr und 14:00 - 16:00 Uhr, Donnerstag 8.00 - 12.00 Uhr und 14.00 - 18.00 Uhr, Freitag 08.00 - 12.30 Uhr) den Entwurf der Bebauungsplanunterlagen einzusehen.
Es wird darauf hingewiesen, dass während der Veröffentlichungsfrist Stellungnahmen abgegeben werden können. Die Stellungnahmen sind vorzugsweise elektronisch per Email (bauleitplanung@vg-nahe-glan.de), mit Angabe des Absenders, einzureichen. Bei Bedarf können die Stellungnahmen auch schriftlich oder zur Niederschrift, unter Angabe des Absenders, an die Verbandsgemeindeverwaltung Nahe-Glan - Fachbereich 3 Natürliche Lebensgrundlagen und Bauen -, Marktplatz 11, 55566 Bad Sobernheim, eingereicht werden.
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Flächennutzungsplan unberücksichtigt bleiben.
Die zur frühzeitigen Beteiligung vorgebrachten Anregungen und Eingaben wurden berücksichtigt:
Aufnahme von Hinweisen
Folgende umweltbezogene Informationen bzw. Planungen und Gutachten sind verfügbar und können während der öffentlichen Auslegung eingesehen werden
Fachgutachten
Der Umweltbericht enthält u. a. Informationen zu folgenden Themen:
| Thema | Schwerpunkt | Bewertung |
| Einleitung | Anlass, Ziel, Standort, Inhalte und rechtliche Grundlage der Planung | Planung sichert und entwickelt bestehenden Sägewerksstandort |
| Ziele des Umweltschutzes | Fachgesetze, Fachplanungen (LEP, ROP), Schutzgebiete | Keine unmittelbare Betroffenheit; Fläche im ROP als Gewerbegebiet vorgesehen |
| Umweltzustand | Beschreibung der aktuellen Umweltverhältnisse | Gebiet bereits stark vorbelastet durch bestehende Nutzung als Sägewerk |
| Fläche | 1,88 ha, teilweise versiegelt, gewerblich genutzt | Geringe ökologische Wertigkeit |
| Boden | Lehmböden, mittlere Ertragsfähigkeit | Bereits verdichtet, geringe bis mittlere Bedeutung |
| Wasser | Keine Gewässer, keine Schutzgebiete | Keine Beeinträchtigung erwartet |
| Luft/Klima | Offene Feldflur, Kaltluftabfluss, lokales Mikroklima | Keine besondere klimatische Funktion |
| Pflanzen | Einzelbäume, Feldgehölz, kaum naturnahe Strukturen | Keine geschützten Arten vorhanden |
| Tiere | Nur störungstolerante Arten, keine FFH-relevanten Vorkommen | Geringe Bedeutung für Artenschutz |
| Landschaft/ Erholung | Eingebettet in Ackerlandschaft, geringer Erholungswert | Landschaftsbild kaum beeinträchtigt |
| Auswirkungen der Planung | Bau-, betriebs- und anlagenbedingte Wirkungen | Geringe zusätzliche Belastung, da bereits Gewerbefläche |
| Naturschutz/ Landschaftspflege | Bewertung je Schutzgut (Boden, Wasser, Pflanzen etc.) | Eingriffe überwiegend gering bis mittel; Kompensation erforderlich |
| Erneuerbare Energien | Nutzungspflicht Solarenergie nach Solargesetz RLP | Vorgaben werden umgesetzt |
| Kumulations- & Schutzgebiete | Keine Kumulations- oder Schutzgebietsbetroffenheit | Keine zusätzlichen Auswirkungen |
| Besonderer Artenschutz (§ 44 BNatSchG) | Prüfung von Pflanzen, Vögeln, Fledermäusen, Amphibien etc. | Keine erheblichen Konflikte, Vermeidungsmaßnahmen vorgesehen |
| Vermeidungs-, Minimierungs- & Ausgleichs- maßnahmen | Begrünung, Fassadengestaltung, Dachbegrünung, Pflanzlisten | Kompensationsbedarf für Boden und Arten vorgesehen |
| Geprüfte Alternativen | Vergleich mit Nichtdurchführung und Varianten | Bestehende Nutzung spricht für geplante Variante |
| Überwachung / Monitoring | Kontrolle unvorhergesehener Umweltauswirkungen | Regelmäßige Überwachung vorgesehen |
| Zusammenfassende Bewertung | Gesamtbewertung aller Umweltwirkungen | Keine erheblichen Umweltauswirkungen; Maßnahmen ausreichend |
Umweltrelevante Stellungnahmen von Behörden und der Öffentlichkeit:
Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange. Vorgebracht wurden Hinweise zu folgenden Punkten:
Kreisverwaltung Bad Kreuznach - 19.10.2022
Es wurden keine Stellungnahmen mit umweltbezogenen Informationen der Öffentlichkeit (u.a. Naturschutzverbände, Anwohner, Jagdpächter, Landwirte) vorgebracht.
2) Geltungsbereich / Übersichtskarte
Der Geltungsbereich befindet sich südlich des Siedlungskörpers von Hundsbach und schließt direkt an zwei befestigte Wirtschaftswege an. Insgesamt werden knapp 1,88 ha überplant. Die überplanten Flurstücke liegen alle innerhalb der Flur 8 der Gemarkung Hundsbach.