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Mitteilungsblatt für die Verbandsgemeinde Nahe-Glan
Ausgabe 49/2023
Verbandsgemeinde
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Aufgebot 6 UR II 11/22

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Aufgebot

Herr Wolfgang Wenz, Burgweg 8-10, 55543 Bad Kreuznach hat den Antrag auf Kraftloserklärung einer abhandengekommenen Urkunde bei Gericht eingereicht.

Es handelt sich um den Grundschuldbrief, Gruppe 02, Briefnummer 09973774, über die im Grundbuch des Amtsgerichts Bad Sobernheim, Gemarkung Sobernheim, Blatt 4051, in Abteilung III Nr. 2 eingetragene Grundschuld zu 22.600,00 DM 15 % Zinsen jährlich.

Eingetragener Berechtigter:

BHW Bausparkasse Beamtenheimstättenwerk Gemeinnützige Bausparkasse für den öffentlichen Dienst Gesellschaft mit beschränkter Haftung

Hameln

Der Inhaber des Grundschuldbriefs wird aufgefordert, seine Rechte spätestens bis zu dem 18.03.2024 vor dem Amtsgericht Bad Sobernheim anzumelden und die Urkunde vorzulegen, da ansonsten die Kraftloserklärung des Briefes erfolgen wird.

Bad Sobernheim, 17.11.2023 — 
Amtsgericht Bad Sobernheim — 
6 UR II 11/22 —